أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ النَّضْرِ بْنِ مُسَاوِرٍ، قَالَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ هَارُونَ بْنِ رِئَابٍ، قَالَ حَدَّثَنِي كِنَانَةُ بْنُ نُعَيْمٍ، عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ، قَالَ تَحَمَّلْتُ حَمَالَةً فَأَتَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَسْأَلُهُ فِيهَا فَقَالَ «أَقِمْ يَا قَبِيصَةُ حَتَّى تَأْتِيَنَا الصَّدَقَةُ فَنَأْمُرَ لَكَ». قَالَ ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «يَا قَبِيصَةُ إِنَّ الصَّدَقَةَ لاَ تَحِلُّ إِلاَّ لأَحَدِ ثَلاَثَةٍ رَجُلٍ تَحَمَّلَ حَمَالَةً فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ فَاجْتَاحَتْ مَالَهُ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَهَا ثُمَّ يُمْسِكَ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ حَتَّى يَشْهَدَ ثَلاَثَةٌ مِنْ ذَوِي الْحِجَا مِنْ قَوْمِهِ قَدْ أَصَابَتْ فُلاَنًا فَاقَةٌ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ فَمَا سِوَى هَذَا مِنَ الْمَسْأَلَةِ يَا قَبِيصَةُ سُحْتٌ يَأْكُلُهَا صَاحِبُهَا سُحْتًا».
Es wurde überliefert, dass Qubaisah bin Mukhariq sagte: „Ich übernahm eine finanzielle Verantwortung, dann kam ich zum Propheten (ﷺ) und bat ihn (um Hilfe) diesbezüglich. Er sagte: ‚Warte, o Qubaisah! Wenn wir etwas von der Zakat (Pflichtabgabe) erhalten, werden wir dir etwas davon geben.‘ Dann sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): ‚O Qubaisah, die Zakat (Pflichtabgabe) ist nicht erlaubt, außer für einen von drei: Einen Mann, der eine finanzielle Verantwortung übernimmt, so ist es ihm erlaubt, ihm von der Zakat (Pflichtabgabe) zu geben, bis er Mittel findet, die ihn unabhängig machen und ihm genügen; einen Mann, der von einem Unglück getroffen wurde und sein Vermögen zerstört wurde, so ist es ihm erlaubt, um Hilfe zu bitten, bis er genug hat, um weiterzumachen, dann soll er vom Bitten ablassen; und einen Mann, der von Armut getroffen wurde und drei weise Männer aus seinem eigenen Volk bezeugen, dass der und der in dringender Not ist, dann ist es ihm erlaubt, um Hilfe zu bitten, bis er Mittel findet, die ihn unabhängig machen und ihm genügen. Um Hilfe in anderen Fällen als diesen zu bitten, o Qubaisah, ist unrechtmäßig, und derjenige, der es nimmt, verzehrt es unrechtmäßig.‘“