أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ الأَخْنَسِ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، قَالَ سُئِلَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنِ اللُّقَطَةِ فَقَالَ «مَا كَانَ فِي طَرِيقٍ مَأْتِيٍّ أَوْ فِي قَرْيَةٍ عَامِرَةٍ فَعَرِّفْهَا سَنَةً فَإِنْ جَاءَ صَاحِبُهَا وَإِلاَّ فَلَكَ وَمَا لَمْ يَكُنْ فِي طَرِيقٍ مَأْتِيٍّ وَلاَ فِي قَرْيَةٍ عَامِرَةٍ فَفِيهِ وَفِي الرِّكَازِ الْخُمْسُ».
Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) wurde über Al-Luqath [2] gefragt. Er sagte: 'Das, was auf einer viel begangenen Straße oder in einem bewohnten Dorf gefunden wird, kündige es ein Jahr lang an. Wenn sein Besitzer kommt (und es nimmt, gut und schön), andernfalls gehört es dir. Das, was nicht auf einer viel begangenen Straße oder in einem bewohnten Dorf gefunden wurde, unterliegt dem Khums, ebenso wie Rikaz.'" [1]