أَخْبَرَنَا عَمْرُو بْنُ عَلِيٍّ، قَالَ حَدَّثَنَا يَحْيَى، قَالَ حَدَّثَنَا بَهْزُ بْنُ حَكِيمٍ، قَالَ حَدَّثَنِي أَبِي، عَنْ جَدِّي، قَالَ سَمِعْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «فِي كُلِّ إِبِلٍ سَائِمَةٍ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنَةُ لَبُونٍ لاَ يُفَرَّقُ إِبِلٌ عَنْ حِسَابِهَا مَنْ أَعْطَاهَا مُؤْتَجِرًا فَلَهُ أَجْرُهَا وَمَنْ أَبَى فَإِنَّا آخِذُوهَا وَشَطْرَ إِبِلِهِ عَزْمَةٌ مِنْ عَزَمَاتِ رَبِّنَا لاَ يَحِلُّ لآلِ مُحَمَّدٍ صلى الله عليه وسلم مِنْهَا شَىْءٌ».
Bahz bin Hakim sagte: „Mein Vater erzählte mir, dass mein Großvater sagte: ‚Ich hörte den Propheten (ﷺ) sagen: ‚Was weidende Kamele betrifft, so ist für je vierzig eine Bint Labbun (eine zweijährige weibliche Kamelin) fällig. Bei der Berechnung der Kamele ist keine Unterscheidung zu treffen. Wer sie in der Hoffnung auf Belohnung gibt, dem wird dafür belohnt. Wer sich weigert, von dem werden wir sie nehmen, und die Hälfte seiner Kamele, als eines der Rechte unseres Herrn. Und es ist der Familie Muhammads nicht erlaubt, etwas davon zu haben.‘“