أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَلاَ إِنَّ أَحَدَكُمْ إِذَا مَاتَ عُرِضَ عَلَيْهِ مَقْعَدُهُ بِالْغَدَاةِ وَالْعَشِيِّ إِنْ كَانَ مِنْ أَهْلِ الْجَنَّةِ فَمِنْ أَهْلِ الْجَنَّةِ وَإِنْ كَانَ مِنْ أَهْلِ النَّارِ فَمِنْ أَهْلِ النَّارِ حَتَّى يَبْعَثَهُ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ يَوْمَ الْقِيَامَةِ».

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn einer von euch stirbt, wird ihm sein Platz morgens und abends gezeigt. Wenn er zu den Bewohnern des Paradieses (Dschannah) gehört, dann gehört er zu den Bewohnern des Paradieses, und wenn er zu den Bewohnern der Hölle (Dschahannam) gehört, dann gehört er zu den Bewohnern der Hölle, bis Allah, der Mächtige und Erhabene, ihn am Tag der Auferstehung auferweckt.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)