أَخْبَرَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، وَقُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ عَمْرَةَ، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتْ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم - قَالَ قُتَيْبَةُ كَانَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم - يَقْطَعُ فِي رُبُعِ دِينَارٍ فَصَاعِدًا.
Es wurde von 'Aishah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) – (einer der Überlieferer) Qutaibah sagte: ‚Die Hand des Diebes für ein Viertel eines Dinar oder mehr abzuschneiden pflegte.‘
Es wurde von 'Amrah überliefert, dass sie 'Aishah sagen hörte: „Die Hand des Diebes wird für ein Viertel eines Dinar oder mehr abgeschnitten.“ (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: Dies ist die korrekte Version der Überlieferung von Yahya.
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: „Es ist noch nicht lange her und ich habe es noch nicht vergessen. Das Abschneiden (der Hand des Diebes) erfolgt für ein Viertel eines Dinar oder mehr.“
Es wurde von 'Aishah überliefert, dass sie den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte: „Die Hand des Diebes wird nicht abgeschnitten außer für ein Viertel eines Dinar oder mehr.“
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Die Hand des Diebes wird abgetrennt für den Preis eines Schildes, und der Preis eines Schildes ist ein Viertel eines Dinar.'"
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Die Hand (des Diebes) wird nicht abgetrennt außer für ein Viertel eines Dinar.'"
Überliefert von 'Aishah, der Mutter der Gläubigen, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die Hand (des Diebes) wird nicht abgeschnitten für einen Schild.“
'Aishah sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Die Hand des Diebes wird nicht abgeschnitten für etwas, das weniger wert ist als ein Schild.‘ Es wurde zu 'Aishah gesagt: ‚Was ist der Preis eines Schildes?‘ Sie sagte: ‚Ein Viertel eines Dinar.‘
Es wurde von 'Aishah überliefert, dass sie den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte: „Die Hand eines Diebes wird nicht abgeschnitten, außer für ein Viertel eines Dinar oder mehr.“
Makhramah überlieferte, dass sein Vater sagte: „Ich hörte 'Uthman bin Abi Al-Walid, den freigelassenen Sklaven der Akhnasiyin, sagen: ‚Ich hörte 'Urwah bin Az-Zubair sagen: 'Aishah pflegte zu überliefern, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Die Hand (des Diebes) sollte nicht abgeschnitten werden, außer für einen Schild oder dessen Gegenwert.“‘
'Uthman bin Abi Al-Walid sagte: „Ich hörte 'Urwah bin Az-Zubair sagen: ‚Aishah pflegte zu überliefern, dass der Prophet Allahs (ﷺ) sagte: Die Hand (des Diebes) sollte nicht abgeschnitten werden, außer für einen Schild oder dessen Gegenwert.‘ Und er sagte, dass 'Urwah sagte: Ein Schild ist (im Wert von) vier Dirham. Und er (der Überlieferer) sagte: Ich hörte Sulaiman bin Yasar sagen, dass er 'Amrah sagen hörte: Ich hörte 'Aishah überliefern, dass sie den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte: Die Hand (des Diebes) sollte nicht abgeschnitten werden, außer für vier Dinar oder mehr.“
Es wurde überliefert, dass Sulaiman bin Yasar sagte: „Fünf (Finger, d. h. die Hand) sollen nicht abgeschnitten werden, außer für fünf.“ Hammam sagte: „Ich traf 'Abdullah Ad-Danaj und er überlieferte mir, dass Sulaiman bin Yasar sagte: ‚Fünf sollen nicht abgeschnitten werden, außer für fünf.‘“ (Sahih Maqtu)
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: „Die Hand des Diebes soll nicht abgeschnitten werden für etwas, das weniger wert ist als ein Hajafah oder ein Turs (zwei Arten von Schilden),“ von denen jedes einen (angemessenen) Preis wert war.
وَأَخْبَرَنَا مَحْمُودُ بْنُ غَيْلاَنَ، قَالَ حَدَّثَنَا مُعَاوِيَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنْ أَيْمَنَ، قَالَ لَمْ يَقْطَعِ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم السَّارِقَ إِلاَّ فِي ثَمَنِ الْمِجَنِّ وَثَمَنُ الْمِجَنِّ يَوْمَئِذٍ دِينَارٌ.
Es wurde überliefert, dass Ayman sagte: „Der Prophet (ﷺ) schnitt (die Hand) des Diebes nur für den Wert eines Schildes ab, und der Wert eines Schildes betrug in jenen Tagen einen Dinar.“ (Daif)
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، قَالَ حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنْ أَيْمَنَ، قَالَ لَمْ تَكُنْ تُقْطَعُ الْيَدُ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِلاَّ فِي ثَمَنِ الْمِجَنِّ وَقِيمَتُهُ يَوْمَئِذٍ دِينَارٌ.
Es wurde überliefert, dass Ayman sagte: „Die Hand eines Diebes wurde zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) nur für den Wert eines Schildes abgeschnitten, der in jenen Tagen einen Dinar betrug.“ (Daif)
أَخْبَرَنَا أَبُو الأَزْهَرِ النَّيْسَابُورِيُّ، قَالَ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنِ الْحَكَمِ، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنْ أَيْمَنَ، قَالَ لَمْ تُقْطَعِ الْيَدُ فِي زَمَنِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِلاَّ فِي ثَمَنِ الْمِجَنِّ وَقِيمَةُ الْمِجَنِّ يَوْمَئِذٍ دِينَارٌ.
Es wurde überliefert, dass Ayman sagte: „Die Hand eines Diebes wurde zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) nicht abgeschnitten, außer für den Wert eines Schildes, und der Wert eines Schildes betrug in jenen Tagen einen Dinar.“ (Daif)