حَدَّثَنِي أَبُو الطَّاهِرِ، أَحْمَدُ بْنُ عَمْرِو بْنِ سَرْحٍ وَحَرْمَلَةُ بْنُ يَحْيَى التُّجِيبِيُّ - قَالَ أَبُو الطَّاهِرِ حَدَّثَنَا وَقَالَ، حَرْمَلَةُ أَخْبَرَنَا - ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَخْبَرَنِي عُرْوَةُ بْنُ الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ عَنْ قَوْلِ اللَّهِ، { وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ، تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ مَثْنَى وَثُلاَثَ وَرُبَاعَ} قَالَتْ يَا ابْنَ أُخْتِي هِيَ الْيَتِيمَةُ تَكُونُ فِي حَجْرِ وَلِيِّهَا تُشَارِكُهُ فِي مَالِهِ فَيُعْجِبُهُ مَالُهَا وَجَمَالُهَا فَيُرِيدُ وَلِيُّهَا أَنْ يَتَزَوَّجَهَا بِغَيْرِ أَنْ يُقْسِطَ فِي صَدَاقِهَا فَيُعْطِيَهَا مِثْلَ مَا يُعْطِيهَا غَيْرُهُ فَنُهُوا أَنْ يَنْكِحُوهُنَّ إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهُنَّ وَيَبْلُغُوا بِهِنَّ أَعْلَى سُنَّتِهِنَّ مِنَ الصَّدَاقِ وَأُمِرُوا أَنْ يَنْكِحُوا مَا طَابَ لَهُمْ مِنَ النِّسَاءِ سِوَاهُنَّ. قَالَ عُرْوَةُ قَالَتْ عَائِشَةُ ثُمَّ إِنَّ النَّاسَ اسْتَفْتَوْا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَعْدَ هَذِهِ الآيَةِ فِيهِنَّ فَأَنْزَلَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ { وَيَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِيهِنَّ وَمَا يُتْلَى عَلَيْكُمْ فِي الْكِتَابِ فِي يَتَامَى النِّسَاءِ اللاَّتِي لاَ تُؤْتُونَهُنَّ مَا كُتِبَ لَهُنَّ وَتَرْغَبُونَ أَنْ تَنْكِحُوهُنَّ}. قَالَتْ وَالَّذِي ذَكَرَ اللَّهُ تَعَالَى أَنَّهُ يُتْلَى عَلَيْكُمْ فِي الْكِتَابِ الآيَةُ الأُولَى الَّتِي قَالَ اللَّهُ فِيهَا { وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ}. قَالَتْ عَائِشَةُ وَقَوْلُ اللَّهِ فِي الآيَةِ الأُخْرَى { وَتَرْغَبُونَ أَنْ تَنْكِحُوهُنَّ} رَغْبَةَ أَحَدِكُمْ عَنِ الْيَتِيمَةِ الَّتِي تَكُونُ فِي حَجْرِهِ حِينَ تَكُونُ قَلِيلَةَ الْمَالِ وَالْجَمَالِ فَنُهُوا أَنْ يَنْكِحُوا مَا رَغِبُوا فِي مَالِهَا وَجَمَالِهَا مِنْ يَتَامَى النِّسَاءِ إِلاَّ بِالْقِسْطِ مِنْ أَجْلِ رَغْبَتِهِمْ عَنْهُنَّ.

'Urwa b. Zubair berichtete, dass er 'A'ischa über die Worte Allahs fragte: „Wenn ihr fürchtet, dass ihr gegenüber den Waisenmädchen nicht gerecht sein könnt, dann heiratet, was euch von den Frauen gefällt, zwei, drei oder vier.“ Sie sagte: O Sohn meiner Schwester, das Waisenmädchen ist eine, die unter der Obhut ihres Vormunds steht und mit ihm in seinem Vermögen und ihrem Vermögen teilt, und ihr Vermögen und ihre Schönheit faszinieren ihn, und ihr Vormund beschließt, sie zu heiraten, ohne ihr den ihr zustehenden Anteil am Brautgeld zu geben, und ist nicht bereit (einen so hohen Betrag zu zahlen), den jeder andere zu zahlen bereit wäre. Daher hat Allah verboten, diese Mädchen zu heiraten, außer wenn Gerechtigkeit hinsichtlich des Brautgeldes gewahrt wird und sie bereit sind, ihnen den vollen Betrag des Brautgeldes zu zahlen, und Allah befahl, andere Frauen außer ihnen nach dem Gefallen ihres Herzens zu heiraten. 'Urwa berichtete, dass 'A'ischa sagte, dass die Menschen begannen, nach der Offenbarung dieses Verses über sie (die Waisenmädchen) Urteile vom Gesandten Allahs (ﷺ) zu erbitten, und Allah, der Erhabene und Gepriesene, offenbarte diesen Vers: „Sie fragen dich um Urteil über die Frauen; sag: Allah gibt euch Urteil über sie und was euch im Buch verlesen wird über die Waisenmädchen, denen ihr nicht gebt, was ihnen vorgeschrieben ist, während ihr sie zu heiraten wünscht.“ (4:126). Sie sagte: Der Wortlaut Allahs „was euch im Buch verlesen wird“ bedeutet den ersten Vers, d. h. „wenn ihr fürchtet, dass ihr gegenüber einem Waisenmädchen nicht gerecht sein könnt, dann heiratet, was euch von den Frauen gefällt“ (4:3). 'A'ischa sagte: (Und was diesen Vers [4:126] betrifft, d. h. und ihr beabsichtigt, „eine von ihnen von den Waisenmädchen zu heiraten“, so betrifft er denjenigen, der (über Waisen) die Aufsicht hat, die wenig Vermögen und weniger Schönheit haben, und ihnen wurde verboten, dass sie heiraten, was ihnen von ihrem Vermögen und ihrer Schönheit unter den Waisenmädchen gefällt, außer mit Gerechtigkeit, wegen ihrer Abneigung gegen sie.

Quelle: sunnah.com