حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ سَهْلٍ التَّمِيمِيُّ، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي مَرْيَمَ، أَخْبَرَنَا نَافِعُ بْنُ يَزِيدَ، حَدَّثَنِي أَبُو هَانِئٍ، حَدَّثَنِي أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ الْحُبُلِيُّ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَا مِنْ غَازِيَةٍ أَوْ سَرِيَّةٍ تَغْزُو فَتَغْنَمُ وَتَسْلَمُ إِلاَّ كَانُوا قَدْ تَعَجَّلُوا ثُلُثَىْ أُجُورِهِمْ وَمَا مِنْ غَازِيَةٍ أَوْ سَرِيَّةٍ تُخْفِقُ وَتُصَابُ إِلاَّ تَمَّ أُجُورُهُمْ».
Es wurde auf Autorität von Abdullah b. Amr (durch eine andere Überliefererkette) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Eine Truppe von Soldaten, groß oder klein, die (auf dem Wege Allahs) kämpft, ihren Anteil an der Beute erhält und sicher und wohlbehalten zurückkehrt, empfängt im Voraus zwei Drittel ihres Lohns (nur ein Drittel verbleibt zu ihren Gunsten, um im Jenseits empfangen zu werden); und eine Truppe von Soldaten, groß oder klein, die mit leeren Händen zurückkehrt und betroffen oder verwundet wird, wird ihren vollen Lohn (im Jenseits) erhalten.