حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «عَلَى الْمَرْءِ الْمُسْلِمِ السَّمْعُ وَالطَّاعَةُ فِيمَا أَحَبَّ وَكَرِهَ إِلاَّ أَنْ يُؤْمَرَ بِمَعْصِيَةٍ فَإِنْ أُمِرَ بِمَعْصِيَةٍ فَلاَ سَمْعَ وَلاَ طَاعَةَ».
Es wurde auf Autorität von Ibn 'Umar überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: Es ist für einen Muslim verpflichtend, dass er (auf den über ihn eingesetzten Herrscher) hört und ihm gehorcht, ob es ihm gefällt oder nicht, außer wenn ihm befohlen wird, eine sündhafte Sache zu tun. Wenn ihm befohlen wird, eine sündhafte Handlung zu begehen, soll ein Muslim weder auf ihn hören noch seinen Anweisungen gehorchen.