حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ إِدْرِيسَ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، وَعُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ عَنْ عُبَادَةَ بْنِ الْوَلِيدِ بْنِ عُبَادَةَ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، قَالَ بَايَعْنَا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى السَّمْعِ وَالطَّاعَةِ فِي الْعُسْرِ وَالْيُسْرِ وَالْمَنْشَطِ وَالْمَكْرَهِ وَعَلَى أَثَرَةٍ عَلَيْنَا وَعَلَى أَنْ لاَ نُنَازِعَ الأَمْرَ أَهْلَهُ وَعَلَى أَنْ نَقُولَ بِالْحَقِّ أَيْنَمَا كُنَّا لاَ نَخَافُ فِي اللَّهِ لَوْمَةَ لاَئِمٍ.
Es wurde auf Autorität von 'Ubada überliefert, der die Tradition von seinem Vater lernte, der sie wiederum von seinem eigenen Vater lernte. Der Großvater von 'Ubada sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) nahm von uns einen Treueid ab, auf unser Zuhören und Gehorchen gegenüber den Befehlen unseres Befehlshabers in Widrigkeit und Wohlstand, in Freude und Missfallen (und sogar) wenn jemandem der Vorzug vor uns gegeben wird, darauf, dass wir es vermeiden, die Übertragung von Befugnissen an eine Person zu bestreiten, die als geeigneter Empfänger dafür angesehen wird (im Auge dessen, der sie überträgt), und darauf, dass wir die Wahrheit sagen, in welcher Position wir auch sein mögen, ohne in der Angelegenheit Allahs den Tadel des Tadelnden zu fürchten.