وَحَدَّثَنَا الْقَعْنَبِيُّ، حَدَّثَنَا دَاوُدُ بْنُ قَيْسٍ، عَنْ مُوسَى بْنِ يَسَارٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِذَا صَنَعَ لأَحَدِكُمْ خَادِمُهُ طَعَامَهُ ثُمَّ جَاءَهُ بِهِ وَقَدْ وَلِيَ حَرَّهُ وَدُخَانَهُ فَلْيُقْعِدْهُ مَعَهُ فَلْيَأْكُلْ فَإِنْ كَانَ الطَّعَامُ مَشْفُوهًا قَلِيلاً فَلْيَضَعْ فِي يَدِهِ مِنْهُ أُكْلَةً أَوْ أُكْلَتَيْنِ». قَالَ دَاوُدُ يَعْنِي لُقْمَةً أَوْ لُقْمَتَيْنِ.

Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn der Sklave eines von euch für ihn Essen zubereitet und ihm dient, nachdem er nahe (bei der Hitze und dem Rauch) gesessen hat, soll er ihn (den Sklaven) neben sich sitzen lassen und ihn (mit ihm) essen lassen; und wenn das Essen knapp zu werden scheint, soll er einen Teil für ihn (von seinem eigenen Anteil) zurücklegen. (Ein anderer Überlieferer) Dawud sagte: „Das heißt ein oder zwei Bissen.“ 4097

Quelle: sunnah.com