حَدَّثَنِي أَبُو الطَّاهِرِ، أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي مَالِكٌ، عَنْ حُمَيْدٍ الطَّوِيلِ، عَنْ أَنَسِ، بْنِ مَالِكٍ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثَّمَرَةِ حَتَّى تُزْهِيَ قَالُوا وَمَا تُزْهِيَ قَالَ تَحْمَرُّ. فَقَالَ إِذَا مَنَعَ اللَّهُ الثَّمَرَةَ فَبِمَ تَسْتَحِلُّ مَالَ أَخِيكَ.
Überliefert von Anas b. Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten, bis sie reif sind. Sie (die Gefährten von Anas) sagten: Was ist mit „reif“ gemeint? Er sagte: Es bedeutet, dass sie rot werden. Er sagte: Wenn Allah das Wachstum der Früchte verhindert, was wäre dann vom Vermögen deines Bruders für dich erlaubt?