حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، وَابْنُ، بَشَّارٍ قَالاَ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ جَعْفَرٍ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، عَنْ عَمْرِو بْنِ مُرَّةَ، عَنْ أَبِي الْبَخْتَرِيِّ، قَالَ سَأَلْتُ ابْنَ عَبَّاسٍ عَنْ بَيْعِ النَّخْلِ، فَقَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعِ النَّخْلِ حَتَّى يَأْكُلَ مِنْهُ أَوْ يُؤْكَلَ وَحَتَّى يُوزَنَ. قَالَ فَقُلْتُ مَا يُوزَنُ فَقَالَ رَجُلٌ عِنْدَهُ حَتَّى يَحْزَرَ.
Überliefert von Abu Bakhtari: Ich fragte Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) über den Verkauf von Datteln. Er sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Datteln von den Bäumen, bis man sie isst oder sie gegessen werden (d. h. sie sind zum Essen geeignet) oder bis sie gewogen (oder gemessen) werden. Ich sagte: Was bedeutet: "Bis sie gewogen werden"? Daraufhin sagte eine Person, die bei ihm (Ibn Abbas) war: Bis er in der Lage ist, sie bei sich zu behalten (nachdem er sie gepflückt hat).