حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، ح وَحَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رُمْحٍ، أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «إِذَا تَبَايَعَ الرَّجُلاَنِ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا وَكَانَا جَمِيعًا أَوْ يُخَيِّرُ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَإِنْ خَيَّرَ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ وَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ تَبَايَعَا وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا الْبَيْعَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ».
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn zwei Personen in ein Geschäft eintreten, hat jeder von ihnen das Recht, es rückgängig zu machen, solange sie nicht getrennt sind und zusammen sind (am Ort des Geschäfts); oder wenn einer dem anderen das Recht (das Geschäft rückgängig zu machen) gibt. Aber wenn einer dem anderen die Option gibt, wird das Geschäft unter dieser Bedingung abgeschlossen (d. h. einer hat das Recht, das Geschäft rückgängig zu machen), es wird verbindlich. Und wenn sie getrennt werden, nachdem sie den Handel abgeschlossen haben und keiner von ihnen ihn rückgängig gemacht hat, ist das Geschäft selbst dann verbindlich.