وَحَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ بْنُ مُعَاذٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، بِهَذَا الإِسْنَادِ قَالَ «مَنْ أَعْتَقَ شَقِيصًا مِنْ مَمْلُوكٍ فَهُوَ حُرٌّ مِنْ مَالِهِ».
Dieser Hadith wurde auf Autorität von Shu'ba mit derselben Überliefererkette überliefert (und die Worte lauten): "Wer einen Anteil an einem Sklaven freilässt, soll (die vollständige) Freiheit für ihn aus seinem Vermögen sichern."