وَحَدَّثَنَاهُ عَلِيُّ بْنُ خَشْرَمٍ، أَخْبَرَنَا عِيسَى، - يَعْنِي ابْنَ يُونُسَ - عَنْ سَعِيدِ بْنِ، أَبِي عَرُوبَةَ بِهَذَا الإِسْنَادِ وَزَادَ «إِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ قُوِّمَ عَلَيْهِ الْعَبْدُ قِيمَةَ عَدْلٍ ثُمَّ يُسْتَسْعَى فِي نَصِيبِ الَّذِي لَمْ يُعْتِقْ غَيْرَ مَشْقُوقٍ عَلَيْهِ».

Dieser Hadith wurde auf Autorität von Sa'id b. Abu 'Aruba mit derselben Überliefererkette überliefert, jedoch mit dem Zusatz: „Wenn er (einer der Miteigentümer, der den Sklaven freilässt) nicht (genügend) Geld hat (um die Freiheit für die andere Hälfte zu sichern), soll ein fairer Preis für den Sklaven festgesetzt werden, und er soll arbeiten müssen, um seine Freiheit zu bezahlen, darf aber nicht übermäßig belastet werden.“

Quelle: sunnah.com