حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى التَّمِيمِيُّ، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكِ بْنِ أَنَسٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ طَلَّقَ امْرَأَتَهُ وَهْىَ حَائِضٌ فِي عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَسَأَلَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ ذَلِكَ فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا ثُمَّ لْيَتْرُكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ ثُمَّ تَحِيضَ ثُمَّ تَطْهُرَ ثُمَّ إِنْ شَاءَ أَمْسَكَ بَعْدُ وَإِنْ شَاءَ طَلَّقَ قَبْلَ أَنْ يَمَسَّ فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ أَنْ يُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ».
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Er stieß die Scheidung von seiner Frau aus, während sie menstruierte, zur Lebenszeit des Gesandten Allahs (ﷺ). 'Umar b. Khattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) danach, woraufhin der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Befiehl ihm ('Abdullah b. 'Umar), sie zurückzunehmen (und zu behalten) und die Scheidung auszusprechen, wenn sie gereinigt ist und sie erneut in die Menstruationsperiode eintritt und sie wieder gereinigt ist (nach dem Ende der Menstruation), und dann, wenn er so wünscht, kann er sie behalten, und wenn er wünscht, sich scheiden lassen (endgültig), bevor er sie berührt (ohne Geschlechtsverkehr mit ihr), denn das ist die Wartezeit ('Idda), die Gott, der Erhabene und Ruhmreiche, für die Scheidung von Frauen angeordnet hat.