حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الشِّغَارِ. وَالشِّغَارُ أَنْ يُزَوِّجَ الرَّجُلُ ابْنَتَهُ عَلَى أَنْ يُزَوِّجَهُ ابْنَتَهُ وَلَيْسَ بَيْنَهُمَا صَدَاقٌ.
Überliefert von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), der sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) die Schighar verboten hat, was bedeutet, dass ein Mann seine Tochter in die Ehe gibt unter der Bedingung, dass der andere ihm seine Tochter in die Ehe gibt, ohne dass von einem von beiden eine Mitgift gezahlt wird.