حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنْ نُبَيْهِ بْنِ وَهْبٍ، أَنَّفَقَالَ أَبَانٌ سَمِعْتُ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَنْكِحُ الْمُحْرِمُ وَلاَ يُنْكَحُ وَلاَ يَخْطُبُ».

Überliefert von Nubaih b. Wahb: 'Umar b. Ubaidullah beabsichtigte, Talha b. 'Umar mit der Tochter von Shaiba b. Jubair zu verheiraten; so sandte er einen Boten zu Aban b. Uthman, um an der Hochzeit teilzunehmen, und er war zu jener Zeit der Amir von Haddsch. Aban sagte: Ich hörte 'Uthman b. 'Affan sagen, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) erklärt hatte: Ein Muhrim darf weder selbst heiraten, noch die Heirat eines anderen arrangieren, noch darf er einen Heiratsantrag machen.

Quelle: sunnah.com