حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ سِيرِينَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَخْطُبُ الرَّجُلُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ وَلاَ يَسُومُ عَلَى سَوْمِ أَخِيهِ وَلاَ تُنْكَحُ الْمَرْأَةُ عَلَى عَمَّتِهَا وَلاَ عَلَى خَالَتِهَا وَلاَ تَسْأَلُ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَكْتَفِئَ صَحْفَتَهَا وَلْتَنْكِحْ فَإِنَّمَا لَهَا مَا كَتَبَ اللَّهُ لَهَا».

Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Ein Mann darf einer Frau keinen Heiratsantrag machen, wenn sein Bruder dies bereits getan hat. Und er darf nicht einen Preis für eine Sache bieten, für die sein Bruder bereits geboten hat; und eine Frau darf nicht mit der Schwester ihres Vaters und auch nicht mit der Schwester ihrer Mutter in der Ehe zusammengeführt werden, und eine Frau darf nicht darum bitten, dass ihre Schwester geschieden wird, um sie dessen zu berauben, was ihr gehört, sondern sie soll heiraten, denn sie wird erhalten, was Allah für sie bestimmt hat.

Quelle: sunnah.com