وَحَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ النَّضْرِ بْنِ أَبِي النَّضْرِ، حَدَّثَنِي أَبُو النَّضْرِ، حَدَّثَنِي عُبَيْدُ اللَّهِ، الأَشْجَعِيُّ عَنْ سُفْيَانَ، عَنِ الأَعْمَشِ، بِهَذَا الإِسْنَادِ. مِثْلَهُ وَلَمْ يَقُلْ «يَوْمَ الْقِيَامَةِ» وَزَادَ «وَذِمَّةُ الْمُسْلِمِينَ وَاحِدَةٌ يَسْعَى بِهَا أَدْنَاهُمْ فَمَنْ أَخْفَرَ مُسْلِمًا فَعَلَيْهِ لَعْنَةُ اللَّهِ وَالْمَلاَئِكَةِ وَالنَّاسِ أَجْمَعِينَ لاَ يُقْبَلُ مِنْهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ عَدْلٌ وَلاَ صَرْفٌ».

Ein Hadith wie dieser wurde auf Autorität von A'mash mit derselben Überliefererkette überliefert, doch es wird keine Erwähnung des Tages der Auferstehung gemacht. Aber diese Ergänzung ist hinzugefügt: "Der Schutz, der von Muslimen gewährt wird, ist einer und muss vom Geringsten unter ihnen respektiert werden. Und wer den Bund bricht, der von einem Muslim geschlossen wurde, auf ihm lastet der Fluch Allahs, Seiner Engel und des ganzen Volkes, und weder eine Pflichthandlung noch eine freiwillige Handlung wird am Tag der Auferstehung als Vergeltung von ihm angenommen."

Quelle: sunnah.com

Sahih Muslim 1371b · Hadithsammlung