حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرٍ، عَنْ عَمْرَةَ، بِنْتِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ أَنَّهَا أَخْبَرَتْهُ أَنَّ ابْنَ زِيَادٍ كَتَبَ إِلَى عَائِشَةَ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عَبَّاسٍ قَالَ مَنْ أَهْدَى هَدْيًا حَرُمَ عَلَيْهِ مَا يَحْرُمُ عَلَى الْحَاجِّ حَتَّى يُنْحَرَ الْهَدْىُ وَقَدْ بَعَثْتُ بِهَدْيِي فَاكْتُبِي إِلَىَّ بِأَمْرِكِ. قَالَتْ عَمْرَةُ قَالَتْ عَائِشَةُ لَيْسَ كَمَا قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ أَنَا فَتَلْتُ قَلاَئِدَ هَدْىِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بِيَدَىَّ ثُمَّ قَلَّدَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بِيَدِهِ ثُمَّ بَعَثَ بِهَا مَعَ أَبِي فَلَمْ يَحْرُمْ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم شَىْءٌ أَحَلَّهُ اللَّهُ لَهُ حَتَّى نُحِرَ الْهَدْىُ.
Überliefert von 'Amra, der Tochter von Abd al-Rahman: Ibn Ziyad hatte an 'A'isha (möge Allah mit ihm zufrieden sein) geschrieben, dass 'Abdullah b. Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) gesagt hatte, dass demjenigen, der ein Opfertier (nach Mekka) sendet, das verboten sei, was für einen Pilger (im Zustand des Ihram) verboten ist, bis das Tier geopfert wird. Ich habe selbst mein Opfertier (nach Mekka) gesendet, so schreibe mir deine Meinung. 'Amra berichtete, dass 'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Es ist nicht so, wie Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) behauptet hatte, denn ich flocht die Girlanden für die Opfertiere des Gesandten Allahs (ﷺ) mit meinen eigenen Händen. Der Gesandte Allahs (ﷺ) schmückte sie dann mit seinen eigenen Händen und sandte sie dann mit meinem Vater, und nichts war für den Gesandten Allahs (ﷺ) verboten, was Allah ihm erlaubt hatte, bis die Tiere geopfert wurden.