حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، قَالَ أَخْبَرَنِي نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ حَفْصَةَ، - رضى الله عنهم - قَالَتْ قُلْتُ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مَا شَأْنُ النَّاسِ حَلُّوا وَلَمْ تَحِلَّ مِنْ عُمْرَتِكَ قَالَ «إِنِّي قَلَّدْتُ هَدْيِي وَلَبَّدْتُ رَأْسِي فَلاَ أَحِلُّ حَتَّى أَحِلَّ مِنَ الْحَجِّ».

Überliefert von Hafsa (möge Allah mit ihr zufrieden sein): Ich sagte zum Gesandten Allahs (ﷺ): Was ist mit den Menschen, dass sie den Ihram abgelegt haben, während du ihn nach deiner 'Umrah nicht abgelegt hast? Er sagte: Ich habe mein Opfertier getrieben und mein Haar verklebt, und es ist mir nicht erlaubt, den Ihram abzulegen, es sei denn, ich habe die Pilgerfahrt (Haddsch) vollendet.

Quelle: sunnah.com