حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنْ هَمَّامِ بْنِ مُنَبِّهٍ، قَالَ هَذَا مَا حَدَّثَنَا أَبُو هُرَيْرَةَ، عَنْ مُحَمَّدٍ، رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرَ أَحَادِيثَ مِنْهَا وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَصُمِ الْمَرْأَةُ وَبَعْلُهَا شَاهِدٌ إِلاَّ بِإِذْنِهِ وَلاَ تَأْذَنْ فِي بَيْتِهِ وَهُوَ شَاهِدٌ إِلاَّ بِإِذْنِهِ وَمَا أَنْفَقَتْ مِنْ كَسْبِهِ مِنْ غَيْرِ أَمْرِهِ فَإِنَّ نِصْفَ أَجْرِهِ لَهُ».

Hammam b. Munabbih sagte: Dies sind einige der Hadithe von Muhammad, dem Gesandten Allahs (ﷺ), die uns auf Autorität von Abu Huraira überliefert wurden. So überlieferte er einen Hadith davon (wie diesen): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Keine Frau soll fasten, wenn ihr Ehegatte anwesend ist (im Haus), außer mit seiner Erlaubnis. Und sie soll niemanden (Mahram) in sein Haus lassen, während er (ihr Ehemann) anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis. Und was sie von seinem Verdienst ohne seine Zustimmung ausgibt, ihm steht die Hälfte des Lohnes zu.

Quelle: sunnah.com