Hanzala b. Qais al-Ansari berichtete: Ich fragte Rafi' b. Khadij über die Verpachtung von Land für Gold und Silber, woraufhin er sagte: Es ist unbedenklich für die Leute, die Land in der Nähe von Kanälen und an den Enden der Wasserläufe oder einen Teil von Feldern verpachten. (Aber es geschah) dass dies manchmal zerstört wurde und jenes gerettet wurde, während (bei anderen Gelegenheiten) dieser Teil gerettet und der andere zerstört wurde und somit keine Pacht an die Leute (die Land verpachteten) zu zahlen war, außer für dieses eine (das gerettet wurde). Deshalb verbot er (der Heilige Prophet) es. Aber wenn etwas Bestimmtes und Zuverlässiges (z. B. Geld) vorliegt, ist es unbedenklich.
Hanzala berichtete, dass er Rafi' b. Khadij (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagen hörte: Wir waren die größten Landwirte der Ansar und so verpachteten wir Land (mit den Worten): Der Ertrag dieses (Teils des Landes) würde uns gehören und (der Ertrag) jenes würde ihnen gehören. Aber es geschah, dass manchmal dieses (Land) Ernte gab, das andere jedoch nichts produzierte. So verbot er (der Heilige Prophet) dies. Was jedoch die Zahlung in Silber (Dirham, eine Münze) betrifft, so verbot er es nicht.
Abdullah b. al-Sa'ib berichtete: Ich fragte Abdullah b. Ma'qil über Muzara'a (Bebauung von Land auf Ertragsbasis). Er sagte: Thabit b. Dahhak informierte mich, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) Muzara'a verbot, wie Ibn Abu Shaiba es mit einer leichten Wortänderung verbot. Er (der Überlieferer) sagte: Ich fragte Ibn Ma'qil, aber er nannte nicht 'Abdullah.
Abdullah b. al-Sa'ib berichtete: Wir besuchten 'Abdullah b. Ma'qil und fragten ihn über die Teilung von Ernteerträgen, woraufhin er sagte: Thabit behauptete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) Muzara'a verbot und befahl, es gegen Miete (für Geld) zu verpachten, und sagte: Es ist kein Schaden darin.
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، أَخْبَرَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ عَمْرٍو، أَنَّ مُجَاهِدًا، قَالَ لِطَاوُسٍ انْطَلِقْ بِنَا إِلَى ابْنِ رَافِعِ بْنِ خَدِيجٍ فَاسْمَعْ مِنْهُ الْحَدِيثَ عَنْ أَبِيهِ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم - قَالَ - فَانْتَهَرَهُ قَالَ إِنِّي وَاللَّهِ لَوْ أَعْلَمُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْهُ مَا فَعَلْتُهُ وَلَكِنْ حَدَّثَنِي مَنْ هُوَ أَعْلَمُ بِهِ مِنْهُمْ - يَعْنِي ابْنَ عَبَّاسٍ - أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لأَنْ يَمْنَحَ الرَّجُلُ أَخَاهُ أَرْضَهُ خَيْرٌ لَهُ مِنْ أَنْ يَأْخُذَ عَلَيْهَا خَرْجًا مَعْلُومًا».
Mujahid sagte zu Tawus: Komm mit mir zu Ibn Rafi b. Khadij, um von ihm den Hadith zu hören, der auf Autorität seines Vaters (bezüglich der Verpachtung von Land) vom Gesandten Allahs (ﷺ) überliefert wurde. Er (Tawus) wies ihn zurecht und sagte: Bei Allah, wenn ich wüsste, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) es verboten hätte, hätte ich es niemals getan. Aber es wurde mir von einem überliefert, der besseres Wissen darüber unter ihnen hat (und er meinte Ibn 'Abbas), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es ist besser, wenn eine Person sein Land seinem Bruder (zur Bebauung) leiht, als dass er eine anerkannte Miete dafür erhält.
وَحَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عُمَرَ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، وَابْنُ، طَاوُسٍ عَنْ طَاوُسٍ، أَنَّهُ كَانَ يُخَابِرُ قَالَ عَمْرٌو فَقُلْتُ لَهُ يَا أَبَا عَبْدِ الرَّحْمَنِ لَوْ تَرَكْتَ هَذِهِ الْمُخَابَرَةَ فَإِنَّهُمْ يَزْعُمُونَ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُخَابَرَةِ. فَقَالَ أَىْ عَمْرُو أَخْبَرَنِي أَعْلَمُهُمْ بِذَلِكَ يَعْنِي ابْنَ عَبَّاسٍ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم لَمْ يَنْهَ عَنْهَا إِنَّمَا قَالَ «يَمْنَحُ أَحَدُكُمْ أَخَاهُ خَيْرٌ لَهُ مِنْ أَنْ يَأْخُذَ عَلَيْهَا خَرْجًا مَعْلُومًا».
Tawus berichtete, dass er sein Land gegen Miete verpachtete, woraufhin Amr sagte: Ich sagte zu ihm: Abu Abd al-Rahman, ich wünschte, du würdest diese Verpachtung von Land aufgeben, denn sie behaupten, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) Mukhabara verbot. Er sagte: Amr, derjenige, der mich informiert hat, hat das beste Wissen darüber unter ihnen (er meinte Ibn Abbas). (Er sagte) dass der Gesandte Allahs (ﷺ) es nicht gänzlich verbot, sondern sagte: Das Verleihen von Land durch einen unter euch an seinen Bruder ist besser für ihn, als eine bestimmte Menge an Ernteertrag davon zu erhalten.
Überliefert von Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn einer von euch sein Land seinem Bruder überlässt, ist das besser für ihn, als wenn er dies und das (das Bestimmte) erhält. Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte: Es ist Haql, und in der Sprache der Ansar ist es Muhaqala.
Überliefert von Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Land hat, für den ist es besser, dass er es seinem Bruder überlässt.