Überliefert von Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Der Städter soll nicht für einen Wüstenbewohner verkaufen; lasst die Menschen in Ruhe, Allah wird ihnen von einander Versorgung geben. Yahya überlieferte es mit einer geringfügigen Änderung der Worte.
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، وَعَمْرٌو النَّاقِدُ، قَالاَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ بْنُ عُيَيْنَةَ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِمِثْلِهِ.
Überliefert von Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der einen ähnlichen Hadith vom Gesandten Allahs (ﷺ) durch eine andere Überliefererkette berichtete.
Überliefert von Anas b. Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Uns wurde verboten, dass ein Städter für einen Wüstenbewohner verkauft, selbst wenn er sein Bruder oder Vater ist.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer eine Ziege kauft, deren Euter zugebunden ist, soll mit ihr zurückgehen, sie melken, und wenn er mit ihrer Milch zufrieden ist, soll er sie behalten, andernfalls soll er sie zusammen mit einem Sa' Datteln zurückgeben.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer eine Ziege kauft, deren Euter zugebunden ist, hat die Wahl, die Ziege zu behalten, wenn er so wünscht, oder sie innerhalb von drei Tagen zurückzugeben, und falls er sie zurückgibt, soll er dies zusammen mit einem Sa' Datteln tun.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer eine Ziege kauft, deren Euter zugebunden ist, hat die Wahl, sie innerhalb von drei Tagen zurückzugeben. Wenn er sie zurückgibt, soll er einen Sa' Datteln zahlen. Weizen ist nicht erforderlich.
حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عُمَرَ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ مُحَمَّدٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنِ اشْتَرَى شَاةً مُصَرَّاةً فَهُوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ إِنْ شَاءَ أَمْسَكَهَا وَإِنْ شَاءَ رَدَّهَا وَصَاعًا مِنْ تَمْرٍ لاَ سَمْرَاءَ».
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer eine Ziege kauft, deren Euter zugebunden ist, hat zwei Möglichkeiten. Er kann sie behalten, und wenn er wünscht, kann er sie zusammen mit einem Sa' Datteln und nicht Weizen zurückgeben.
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنْ هَمَّامِ بْنِ مُنَبِّهٍ، قَالَ هَذَا مَا حَدَّثَنَا أَبُو هُرَيْرَةَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرَ أَحَادِيثَ مِنْهَا وَقَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِذَا مَا أَحَدُكُمُ اشْتَرَى لِقْحَةً مُصَرَّاةً أَوْ شَاةً مُصَرَّاةً فَهُوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ بَعْدَ أَنْ يَحْلُبَهَا إِمَّا هِيَ وَإِلاَّ فَلْيَرُدَّهَا وَصَاعًا مِنْ تَمْرٍ».
Hammam b. Munabbih sagte: Zu den Hadithen, die Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) uns vom Gesandten Allahs (ﷺ) überlieferte, gehört dieser, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wenn einer von euch ein Kamel kauft, dessen Euter zugebunden ist, so hat er nach dem Melken die Wahl, es entweder zu behalten oder es mit einem Sa' Datteln zurückzugeben.“
Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es in Besitz genommen hat.“
Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es in Besitz genommen hat.“ Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte: „Ich betrachte alles wie Getreide (was dieses Prinzip betrifft).“
Überliefert von Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es gewogen hat (und dann Besitz davon ergriffen hat). Ich (Tawus) sagte zu Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Warum ist das so? Daraufhin sagte er: Siehst du nicht, dass sie (die Leute) Getreide gegen Gold für die festgelegte Frist verkaufen. Abu Kuraib erwähnte die festgelegte Frist nicht.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ الْقَعْنَبِيُّ، حَدَّثَنَا مَالِكٌ، ح وَحَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنِ ابْتَاعَ طَعَامًا فَلاَ يَبِعْهُ حَتَّى يَسْتَوْفِيَهُ».
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es vollständig in Besitz genommen hat.
Überliefert von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Wir pflegten zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) Getreide zu kaufen. Er (der Prophet) sandte dann jemanden zu uns, der uns befahl, es (das Getreide) an einen anderen Ort zu bringen als den, an dem wir es gekauft hatten, bevor wir es verkauften.
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ مُسْهِرٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، ح وَحَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ، - وَاللَّفْظُ لَهُ - حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ، عُمَرَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنِ اشْتَرَى طَعَامًا فَلاَ يَبِعْهُ حَتَّى يَسْتَوْفِيَهُ». قَالَ وَكُنَّا نَشْتَرِي الطَّعَامَ مِنَ الرُّكْبَانِ جِزَافًا فَنَهَانَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ نَبِيعَهُ حَتَّى نَنْقُلَهُ مِنْ مَكَانِهِ.
Überliefert von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bevor er es in Besitz genommen hat. Er (der Überlieferer) sagte: Wir pflegten Getreide von den Karawanen in großen Mengen zu kaufen, aber der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot uns, es weiterzuverkaufen, bis wir es an einen anderen Ort gebracht hatten.
حَدَّثَنِي حَرْمَلَةُ بْنُ يَحْيَى، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ وَهْبٍ، حَدَّثَنِي عُمَرُ بْنُ مُحَمَّدٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنِ اشْتَرَى طَعَامًا فَلاَ يَبِعْهُ حَتَّى يَسْتَوْفِيَهُ وَيَقْبِضَهُ».
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es vollständig in Besitz genommen hat (nachdem er es abgemessen hat).
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es in Besitz genommen hat.
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الأَعْلَى، عَنْ مَعْمَرٍ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَالِمٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّهُمْ كَانُوا يُضْرَبُونَ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِذَا اشْتَرَوْا طَعَامًا جِزَافًا أَنْ يَبِيعُوهُ فِي مَكَانِهِ حَتَّى يُحَوِّلُوهُ.
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Sie wurden zur Lebzeit des Gesandten Allahs (ﷺ) geschlagen, wenn sie Getreide in großen Mengen gekauft und es dann an Ort und Stelle verkauft hatten, ohne es (an einen anderen Ort) zu transportieren.
Überliefert von Salim b. 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), der von seinem Vater berichtete, dass dieser sagte: Ich sah, wie Menschen zur Lebzeit des Gesandten Allahs (ﷺ) geschlagen wurden, wenn sie Getreide in großen Mengen kauften und es dann an Ort und Stelle verkauften, bevor sie es zu ihren Orten brachten. Dieser Hadith ist auf Autorität von 'Ubaidullah b. Abdullah b. 'Umar durch eine andere Überliefererkette überliefert (und die Worte lauten): "Sein Vater (Ibn 'Umar) pflegte Getreide in großen Mengen zu kaufen und es dann zu seinen Leuten zu bringen."
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer Getreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es gemessen hat. In der Überlieferung von Abu Bakr lautet das Wort Ibta' statt Ishtara.
Es wurde überliefert, dass Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) zu Marwan sagte: Hast du die Transaktionen mit Zinsen erlaubt? Daraufhin sagte Marwan: Ich habe das nicht getan. Daraufhin sagte Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Du hast die Transaktionen mit Hilfe von Dokumenten erlaubt, während der Gesandte Allahs (ﷺ) die Transaktion von Getreide verbot, bis es vollständig in Besitz genommen ist. Marwan wandte sich dann an die Menschen und verbot ihnen, solche Transaktionen (wie sie mit Hilfe von Dokumenten durchgeführt werden) einzugehen. Sulaiman sagte: Ich sah, wie die Wachen (diese Dokumente) von den Menschen wegrissen.
حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، أَخْبَرَنَا رَوْحٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ، حَدَّثَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ، يَقُولُ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «إِذَا ابْتَعْتَ طَعَامًا فَلاَ تَبِعْهُ حَتَّى تَسْتَوْفِيَهُ».
Überliefert von Jabir b. Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn ihr Getreide kauft, verkauft es nicht, bevor ihr es in Besitz genommen habt.
Es wurde überliefert, dass Jabir b. Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) den Verkauf eines Haufens Datteln, dessen Gewicht unbekannt ist, gegen ein bekanntes Gewicht von Datteln verbot.