حَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، وَأَحْمَدُ بْنُ سِنَانٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ـ صلى الله عليه وسلم ـ " يَجِيءُ النَّبِيُّ يَوْمَ الْقِيَامَةِ وَمَعَهُ الرَّجُلُ وَيَجِيءُ النَّبِيُّ وَمَعَهُ الرَّجُلاَنِ وَيَجِيءُ النَّبِيُّ وَمَعَهُ الثَّلاَثَةُ وَأَكْثَرُ مِنْ ذَلِكَ وَأَقَلُّ فَيُقَالُ لَهُ هَلْ بَلَّغْتَ قَوْمَكَ فَيَقُولُ نَعَمْ. فَيُدْعَى قَوْمُهُ فَيُقَالُ هَلَ بَلَّغَكُمْ فَيَقُولُونَ لاَ. فَيُقَالُ مَنْ شَهِدَ لَكَ فَيَقُولُ مُحَمَّدٌ وَأُمَّتُهُ. فَتُدْعَى أُمَّةُ مُحَمَّدٍ فَيُقَالُ هَلْ بَلَّغَ هَذَا فَيَقُولُونَ نَعَمْ. فَيَقُولُ وَمَا عِلْمُكُمْ بِذَلِكَ فَيَقُولُونَ أَخْبَرَنَا نَبِيُّنَا بِذَلِكَ أَنَّ الرُّسُلَ قَدْ بَلَّغُوا فَصَدَّقْنَاهُ. قَالَ فَذَلِكُمْ قَوْلُهُ تَعَالَى {وَكَذَلِكَ جَعَلْنَاكُمْ أُمَّةً وَسَطًا لِتَكُونُوا شُهَدَاءَ عَلَى النَّاسِ وَيَكُونَ الرَّسُولُ عَلَيْكُمْ شَهِيدًا}.

Es wurde von Abu Sa'eed überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Ein Prophet wird kommen, begleitet von zwei Männern, und ein Prophet wird kommen, begleitet von drei, und (manche werden) mit mehr oder weniger als das (kommen). Es wird zu ihm gesagt werden: ‚Hast du die Botschaft deinem Volk übermittelt?‘ Und er wird sagen: ‚Ja.‘ Dann wird sein Volk gerufen werden, und es wird gesagt werden: ‚Hat er euch die Botschaft übermittelt?‘ Sie werden sagen: ‚Nein.‘ Dann wird gesagt werden: ‚Wer wird für dich Zeugnis ablegen?‘ Er wird sagen: ‚Muhammad und seine Gemeinschaft.‘ So wird die Gemeinschaft Muhammads gerufen werden, und es wird gesagt werden: ‚Hat dieser Mann die Botschaft übermittelt?‘ Sie werden sagen: ‚Ja.‘ Er wird sagen: ‚Woher wusstet ihr das?‘ Sie werden sagen: ‚Unser Prophet hat uns erzählt, dass die Gesandten die Botschaft übermittelt hatten, und wir haben ihm geglaubt.‘ Dies ist, was Allah sagt: ‚So haben Wir euch zu einer gerechten (und besten) Gemeinschaft gemacht, damit ihr Zeugen über die Menschen seid und der Gesandte (Muhammad (ﷺ)) ein Zeuge über euch sei.‘“ [2:143]

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)