حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا وَكِيعٌ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، عَنِ الْمِقْدَامِ أَبِي كَرِيمَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ـ صلى الله عليه وسلم ـ «لَيْلَةُ الضَّيْفِ وَاجِبَةٌ فَإِنْ أَصْبَحَ بِفِنَائِهِ فَهُوَ دَيْنٌ عَلَيْهِ فَإِنْ شَاءَ اقْتَضَى وَإِنْ شَاءَ تَرَكَ».
Es wurde überliefert, dass Miqdam Abu Karimah sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Einen Gast für eine Nacht aufzunehmen ist verpflichtend. Wenn ihr am Morgen einen Gast an eurer Tür findet, dann ist dies (die Gastfreundschaft) wie eine Schuld, die ihr (der Gastgeber) ihm schuldet. Wenn er (der Gast) will, kann er sie einfordern, und wenn er will, kann er sie lassen.‘“