حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا أَبُو الأَحْوَصِ، عَنْ شَبِيبِ بْنِ غَرْقَدَةَ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ عَمْرِو بْنِ الأَحْوَصِ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ فِي حِجَّةِ الْوَدَاعِ «أَلاَ لاَ يَجْنِي جَانٍ إِلاَّ عَلَى نَفْسِهِ لاَ يَجْنِي وَالِدٌ عَلَى وَلَدِهِ وَلاَ مَوْلُودٌ عَلَى وَالِدِهِ».

Es wurde überliefert, dass Sulaiman bin Amr bin Ahwas sagte, dass sein Vater sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) während der Abschiedspilgerfahrt sagen: „Kein Verbrecher begeht ein Verbrechen, ohne dass er (die Strafe dafür) auf sich selbst bringt. Kein Vater kann die Strafe für das Verbrechen seines Sohnes auf sich bringen, und kein Sohn kann die Strafe für das Verbrechen seines Vaters auf sich bringen.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Hasan (Darussalam)