حَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، حَدَّثَنَا رِشْدِينُ بْنُ سَعْدٍ، وَعَبْدُ الرَّحْمَنِ الْمُحَارِبِيُّ، وَأَبُو أُسَامَةَ وَجَعْفَرُ بْنُ عَوْنٍ عَنِ ابْنِ أَنْعُمٍ، قَالَ أَبُو كُرَيْبٍ وَحَدَّثَنَا وَكِيعٌ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنِ ابْنِ أَنْعُمٍ، عَنِ عِمْرَانَ بْنِ عَبْدٍ الْمَعَافِرِيِّ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّ الدَّيْنَ يُقْضَى مِنْ صَاحِبِهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ إِذَا مَاتَ إِلاَّ مَنْ يَدَيَّنُ فِي ثَلاَثِ خِلاَلٍ الرَّجُلُ تَضْعُفُ قُوَّتُهُ فِي سَبِيلِ اللَّهِ فَيَسْتَدِينُ يَتَقَوَّى بِهِ لِعَدُوِّ اللَّهِ وَعَدُوِّهِ وَرَجُلٌ يَمُوتُ عِنْدَهُ مُسْلِمٌ لاَ يَجِدُ مَا يُكَفِّنُهُ وَيُوَارِيهِ إِلاَّ بِدَيْنٍ وَرَجُلٌ خَافَ اللَّهَ عَلَى نَفْسِهِ الْعُزْبَةَ فَيَنْكِحُ خَشْيَةً عَلَى دِينِهِ فَإِنَّ اللَّهَ يَقْضِي عَنْ هَؤُلاَءِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ».
Es wurde von 'Abdullah bin 'Amr überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Eine Schuld wird am Tag der Auferstehung beglichen werden, wenn der Schuldner stirbt, außer in drei Fällen: Ein Mann, der seine Kraft im Kampf auf dem Wege Allahs (SWT) verlor, so leiht er sich, um wieder stark zu werden für den Kampf auf dem Wege Allahs (SWT), so leiht er sich, um wieder stark zu werden, um den Feind Allahs (SWT) und seinen Feind zu bekämpfen. Ein Mann, der einen Muslim sterben sieht und nichts findet, womit er ihn einhüllen kann, außer indem er ein Darlehen aufnimmt. Ein Mann, der einen Muslim sterben sieht und nichts findet, womit er ihn einhüllen kann, außer indem er ein Darlehen aufnimmt. Ein Mann, der Allah (SWT) fürchtet, wenn er ledig bleibt, so heiratet er aus Furcht (um) seinen religiösen Einsatz. Allah wird für diese Menschen die Schuld am Tag der Auferstehung begleichen.“