حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رُمْحٍ الْمِصْرِيُّ، أَنْبَأَنَا اللَّيْثُ بْنُ سَعْدٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ ـ صلى الله عليه وسلم ـ قَالَ «إِذَا تَبَايَعَ الرَّجُلاَنِ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا وَكَانَا جَمِيعًا أَوْ يُخَيِّرْ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَإِنْ خَيَّرَ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ. وَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ تَبَايَعَا وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا الْبَيْعَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ».
Es wurde von 'Abdullah bin 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn zwei Männer in ein Geschäft eintreten, hat jeder von ihnen die Wahl (es rückgängig zu machen), solange sie sich noch nicht getrennt haben und noch zusammen sind, oder einer von ihnen dem anderen die Option oder Wahl gegeben hat. Sobald er die Bedingungen des anderen akzeptiert hat, ist das Geschäft bindend. Wenn sie sich nach Abschluss des Geschäfts trennen und keiner von ihnen das Geschäft rückgängig gemacht hat, dann ist das Geschäft bindend.“