حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى، حَدَّثَنَا عَمْرُو بْنُ أَبِي سَلَمَةَ أَبُو حَفْصٍ التَّنِّيسِيُّ، عَنْ زُهَيْرٍ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، عَنِ النَّبِيِّ ـ صلى الله عليه وسلم ـ قَالَ «إِذَا ادَّعَتِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ زَوْجِهَا فَجَاءَتْ عَلَى ذَلِكَ بِشَاهِدٍ عَدْلٍ اسْتُحْلِفَ زَوْجُهَا فَإِنْ حَلَفَ بَطَلَتْ شَهَادَةُ الشَّاهِدِ وَإِنْ نَكَلَ فَنُكُولُهُ بِمَنْزِلَةِ شَاهِدٍ آخَرَ وَجَازَ طَلاَقُهُ».
Es wurde überliefert von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn eine Frau behauptet, dass ihr Ehemann sich von ihr scheiden ließ, und sie einen Zeugen von gutem Charakter (als Zeugnis) dafür bringt, soll ihr Ehemann aufgefordert werden, einen Eid zu schwören. Wenn er schwört, wird das das Zeugnis des Zeugen ungültig machen, aber wenn er sich weigert, dann wird das einem zweiten Zeugen entsprechen, und die Scheidung wird wirksam.“