حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ إِدْرِيسَ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ طَلَّقْتُ امْرَأَتِي وَهِيَ حَائِضٌ فَذَكَرَ ذَلِكَ عُمَرُ لِرَسُولِ اللَّهِ ـ صلى الله عليه وسلم ـ فَقَالَ «مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا حَتَّى تَطْهُرَ ثُمَّ تَحِيضَ ثُمَّ تَطْهُرَ ثُمَّ إِنْ شَاءَ طَلَّقَهَا قَبْلَ أَنْ يُجَامِعَهَا وَإِنْ شَاءَ أَمْسَكَهَا فَإِنَّهَا الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ».
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Umar sagte: „Ich ließ mich von meiner Frau scheiden, als sie menstruierte. 'Umar erwähnte dies dem Gesandten Allahs (ﷺ), und er sagte: ‚Sag ihm, er soll sie zurücknehmen, bis sie rein wird (d. h. ihre Menstruation endet), dann bekommt sie (wieder) ihre Menstruation, dann wird sie (wieder) rein. Dann, wenn er will, kann er sich von ihr scheiden lassen, bevor er Geschlechtsverkehr mit ihr hat, und wenn er will, kann er sie behalten. Dies ist die Wartezeit, die Allah vorgeschrieben hat.‘“