حَدَّثَنَا سُوَيْدُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا مَالِكُ بْنُ أَنَسٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ـ صلى الله عليه وسلم ـ عَنِ الشِّغَارِ وَالشِّغَارُ أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ زَوِّجْنِي ابْنَتَكَ أَوْ أُخْتَكَ عَلَى أَنْ أُزَوِّجَكَ ابْنَتِي أَوْ أُخْتِي. وَلَيْسَ بَيْنَهُمَا صَدَاقٌ.
Es wurde überliefert, dass Ibn Umar sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Schighar. Schighar ist, wenn ein Mann zu einem anderen Mann sagt: ‚Verheirate deine Tochter oder Schwester mit mir, unter der Bedingung, dass ich meine Tochter oder Schwester mit dir verheirate‘, und sie geben keine Brautgabe (d. h. keiner von ihnen gibt dem anderen die Brautgabe).“