حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا صَدَقَةُ بْنُ خَالِدٍ، حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي الْعَاتِكَةِ، عَنْ عَلِيِّ بْنِ يَزِيدَ، عَنِ الْقَاسِمِ، عَنْ أَبِي أُمَامَةَ، عَنِ النَّبِيِّ ـ صلى الله عليه وسلم ـ أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ «مَا اسْتَفَادَ الْمُؤْمِنُ بَعْدَ تَقْوَى اللَّهِ خَيْرًا لَهُ مِنْ زَوْجَةٍ صَالِحَةٍ إِنْ أَمَرَهَا أَطَاعَتْهُ وَإِنْ نَظَرَ إِلَيْهَا سَرَّتْهُ وَإِنْ أَقْسَمَ عَلَيْهَا أَبَرَّتْهُ وَإِنْ غَابَ عَنْهَا نَصَحَتْهُ فِي نَفْسِهَا وَمَالِهِ».

Es wurde von Abu Umamah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) zu sagen pflegte: „Nichts ist für den Gläubigen nach der Gottesfurcht (Taqwa) gegenüber Allah von größerem Nutzen als eine rechtschaffene Ehefrau, die, wenn er ihr etwas befiehlt, ihm gehorcht, wenn er sie ansieht, er zufrieden ist, wenn er einen Eid über sie schwört, sie ihn erfüllt, und wenn er von ihr abwesend ist, sie ihm gegenüber sich selbst und seinem Vermögen gegenüber aufrichtig ist.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Da'if (Darussalam)