حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ يَحْيَى، عَنْ عُمَرَ بْنِ كَثِيرٍ، عَنْ أَبِي مُحَمَّدٍ، مَوْلَى أَبِي قَتَادَةَ أَنَّ أَبَا قَتَادَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَوْمَ حُنَيْنٍ «مَنْ لَهُ بَيِّنَةٌ عَلَى قَتِيلٍ قَتَلَهُ، فَلَهُ سَلَبُهُ». فَقُمْتُ لأَلْتَمِسَ بَيِّنَةً عَلَى قَتِيلٍ، فَلَمْ أَرَ أَحَدًا يَشْهَدُ لِي، فَجَلَسْتُ، ثُمَّ بَدَا لِي فَذَكَرْتُ أَمْرَهُ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ رَجُلٌ مِنْ جُلَسَائِهِ سِلاَحُ هَذَا الْقَتِيلِ الَّذِي يَذْكُرُ عِنْدِي. قَالَ فَأَرْضِهِ مِنْهُ. فَقَالَ أَبُو بَكْرٍ كَلاَّ لاَ يُعْطِهِ أُصَيْبِغَ مِنْ قُرَيْشٍ وَيَدَعَ أَسَدًا مِنْ أُسْدِ اللَّهِ يُقَاتِلُ عَنِ اللَّهِ وَرَسُولِهِ. قَالَ فَأَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَأَدَّاهُ إِلَىَّ فَاشْتَرَيْتُ مِنْهُ خِرَافًا فَكَانَ أَوَّلَ مَالٍ تَأَثَّلْتُهُ. قَالَ لِي عَبْدُ اللَّهِ عَنِ اللَّيْثِ فَقَامَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَأَدَّاهُ إِلَىَّ. وَقَالَ أَهْلُ الْحِجَازِ الْحَاكِمُ لاَ يَقْضِي بِعِلْمِهِ، شَهِدَ بِذَلِكَ فِي وِلاَيَتِهِ أَوْ قَبْلَهَا. وَلَوْ أَقَرَّ خَصْمٌ عِنْدَهُ لآخَرَ بِحَقٍّ فِي مَجْلِسِ الْقَضَاءِ، فَإِنَّهُ لاَ يَقْضِي عَلَيْهِ فِي قَوْلِ بَعْضِهِمْ، حَتَّى يَدْعُوَ بِشَاهِدَيْنِ فَيُحْضِرَهُمَا إِقْرَارَهُ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِرَاقِ مَا سَمِعَ أَوْ رَآهُ فِي مَجْلِسِ الْقَضَاءِ قَضَى بِهِ، وَمَا كَانَ فِي غَيْرِهِ لَمْ يَقْضِ إِلاَّ بِشَاهِدَيْنِ. وَقَالَ آخَرُونَ مِنْهُمْ بَلْ يَقْضِي بِهِ، لأَنَّهُ مُؤْتَمَنٌ، وَإِنَّمَا يُرَادُ مِنَ الشَّهَادَةِ مَعْرِفَةُ الْحَقِّ، فَعِلْمُهُ أَكْثَرُ مِنَ الشَّهَادَةِ. وَقَالَ بَعْضُهُمْ يَقْضِي بِعِلْمِهِ فِي الأَمْوَالِ، وَلاَ يَقْضِي فِي غَيْرِهَا. وَقَالَ الْقَاسِمُ لاَ يَنْبَغِي لِلْحَاكِمِ أَنْ يُمْضِيَ قَضَاءً بِعِلْمِهِ دُونَ عِلْمِ غَيْرِهِ، مَعَ أَنَّ عِلْمَهُ أَكْثَرُ مِنْ شَهَادَةِ غَيْرِهِ، وَلَكِنَّ فِيهِ تَعَرُّضًا لِتُهَمَةِ نَفْسِهِ عِنْدَ الْمُسْلِمِينَ، وَإِيقَاعًا لَهُمْ فِي الظُّنُونِ، وَقَدْ كَرِهَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم الظَّنَّ فَقَالَ «إِنَّمَا هَذِهِ صَفِيَّةُ».

Überliefert von Abu Qatada: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte am Tag (der Schlacht) von Hunain: „Wer einen Ungläubigen (Kafir) getötet hat und dafür einen Beweis oder einen Zeugen hat, dem gehört die Salb (Waffen und Besitztümer des Getöteten).“ Ich stand auf, um einen Zeugen zu suchen, der bezeugen sollte, dass ich einen Ungläubigen (Kafir) getötet hatte, aber ich konnte keinen Zeugen finden und setzte mich dann hin. Dann dachte ich, dass ich den Fall dem Gesandten Allahs (ﷺ) vortragen sollte, und (als ich dies tat) sagte ein Mann von denen, die bei ihm saßen: „Die Waffen der getöteten Person, die er erwähnt hat, sind bei mir, so bitte befriedige ihn an meiner Stelle.“ Abu Bakr sagte: „Nein, er wird die Waffen nicht einem Vogel von Quraisch geben und einen von Allahs Löwen, der für die Sache Allahs und Seines Gesandten kämpft, berauben.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) stand auf und gab sie mir, und ich kaufte mit ihrem Preis einen Garten, und das war mein erster Besitz, den ich durch die Kriegsbeute erwarb. Die Leute von Hidschaz sagten: „Ein Richter soll nicht nach seinem Wissen urteilen, ob er zur Zeit, als er der Richter war, oder davor ein Zeuge war.“ Und wenn ein Prozessparteier ein Geständnis zugunsten seines Gegners vor Gericht ablegt, soll der Richter nach Ansicht einiger Gelehrter nicht gegen ihn urteilen, bis dieser zwei Zeugen aufruft, die sein Geständnis bezeugen. Und einige Leute des Irak sagten: „Ein Richter kann nach dem urteilen, was er im Gerichtssaal hört oder bezeugt (das Geständnis der Prozessparteien), aber wenn das Geständnis außerhalb des Gerichts erfolgt, soll er nicht urteilen, es sei denn, zwei Zeugen bezeugen das Geständnis.“ Einige von ihnen sagten: „Ein Richter kann nach seinem Wissen über den Fall urteilen, da er vertrauenswürdig ist, und dass ein Zeuge nur erforderlich ist, um die Wahrheit aufzudecken. Das Wissen des Richters ist mehr als das des Zeugen.“ Einige sagten: „Ein Richter kann nur in Fällen, die Eigentum betreffen, nach seinem Wissen urteilen, aber in anderen Fällen kann er es nicht.“ Al-Qasim sagte: „Ein Richter sollte nicht nach seinem Wissen urteilen, wenn andere Leute nicht wissen, was er weiß, obwohl sein Wissen mehr ist als das Zeugnis eines anderen, weil er sich selbst dem Verdacht der Muslime aussetzen und bei den Muslimen unbegründete Zweifel hervorrufen könnte.“

Quelle: sunnah.com