وَقَالَ اللَّيْثُ حَدَّثَنِي نَافِعٌ، أَنَّ صَفِيَّةَ ابْنَةَ أَبِي عُبَيْدٍ، أَخْبَرَتْهُ أَنَّ عَبْدًا مِنْ رَقِيقِ الإِمَارَةِ وَقَعَ عَلَى وَلِيدَةٍ مِنَ الْخُمُسِ، فَاسْتَكْرَهَهَا حَتَّى افْتَضَّهَا، فَجَلَدَهُ عُمَرُ الْحَدَّ وَنَفَاهُ، وَلَمْ يَجْلِدِ الْوَلِيدَةَ مِنْ أَجْلِ أَنَّهُ اسْتَكْرَهَهَا. قَالَ الزُّهْرِيُّ فِي الأَمَةِ الْبِكْرِ، يَفْتَرِعُهَا الْحُرُّ، يُقِيمُ ذَلِكَ الْحَكَمُ مِنَ الأَمَةِ الْعَذْرَاءِ بِقَدْرِ قِيمَتِهَا، وَيُجْلَدُ، وَلَيْسَ فِي الأَمَةِ الثَّيِّبِ فِي قَضَاءِ الأَئِمَّةِ غُرْمٌ، وَلَكِنْ عَلَيْهِ الْحَدُّ.

Und Safiyya bint 'Ubaid sagte: „Ein staatlicher männlicher Sklave versuchte, eine Sklavin aus dem Khumus der Kriegsbeute zu verführen, bis er sie mit Gewalt gegen ihren Willen entjungferte; daher ließ 'Umar ihn gemäß dem Gesetz auspeitschen und verbannte ihn, aber er ließ die weibliche Sklavin nicht auspeitschen, weil der männliche Sklave illegalen Geschlechtsverkehr mit Gewalt gegen ihren Willen begangen hatte.“ Az-Zuhri sagte bezüglich einer jungfräulichen Sklavin, die von einem freien Mann vergewaltigt wurde: Der Richter muss den Ehebrecher mit so viel Geld bestrafen, wie dem Preis der weiblichen Sklavin entspricht, und der Ehebrecher muss ausgepeitscht werden (gemäß dem islamischen Gesetz); aber wenn die Sklavin eine Matrone ist, dann wird der Ehebrecher gemäß dem Urteil des Imams nicht mit einer Geldstrafe belegt, sondern er muss die gesetzliche Strafe erhalten (gemäß dem islamischen Gesetz).

Quelle: sunnah.com