حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّ سَهْلَ بْنَ سَعْدٍ السَّاعِدِيَّ، أَخْبَرَهُ أَنَّ رَجُلاً اطَّلَعَ فِي جُحْرٍ فِي باب رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَمَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مِدْرًى يَحُكُّ بِهِ رَأْسَهُ، فَلَمَّا رَآهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لَوْ أَعْلَمُ أَنْ تَنْتَظِرَنِي لَطَعَنْتُ بِهِ فِي عَيْنَيْكَ». قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّمَا جُعِلَ الإِذْنُ مِنْ قِبَلِ الْبَصَرِ».

Überliefert von Sahl bin Sa'd As-Sa'idi: Ein Mann spähte durch ein Loch in der Tür des Hauses des Gesandten Allahs (ﷺ), und zu jener Zeit hatte der Gesandte Allahs (ﷺ) einen Midri (einen eisernen Kamm oder Stab), mit dem er seinen Kopf rieb. Als der Gesandte Allahs (ﷺ) ihn sah, sagte er (zu ihm): „Wenn ich sicher gewusst hätte, dass du mich (durch die Tür) anschaust, hätte ich dir mit diesem (scharfen Eisenstab) dein Auge ausgestochen.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) fügte hinzu: „Das Erbitten der Erlaubnis zum Eintreten wurde vorgeschrieben, damit man nicht unrechtmäßig (auf das blickt, was sich im Haus befindet, ohne die Erlaubnis seiner Bewohner).“

Quelle: sunnah.com