حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ عُمَرُ لَقَدْ خَشِيتُ أَنْ يَطُولَ بِالنَّاسِ زَمَانٌ حَتَّى يَقُولَ قَائِلٌ لاَ نَجِدُ الرَّجْمَ فِي كِتَابِ اللَّهِ. فَيَضِلُّوا بِتَرْكِ فَرِيضَةٍ أَنْزَلَهَا اللَّهُ، أَلاَ وَإِنَّ الرَّجْمَ حَقٌّ عَلَى مَنْ زَنَى، وَقَدْ أَحْصَنَ، إِذَا قَامَتِ الْبَيِّنَةُ، أَوْ كَانَ الْحَمْلُ أَوْ الاِعْتِرَافُ ـ قَالَ سُفْيَانُ كَذَا حَفِظْتُ ـ أَلاَ وَقَدْ رَجَمَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَرَجَمْنَا بَعْدَهُ.
Überliefert von Ibn `Abbas: `Umar sagte: „Ich fürchte, dass nach langer Zeit die Menschen sagen werden: ‚Wir finden die Verse über Rajam (Steinigung zu Tode) nicht im Heiligen Buch‘, und infolgedessen werden sie irregehen, indem sie eine Pflicht aufgeben, die Allah offenbart hat. Wahrlich! Ich bestätige, dass die Strafe des Rajam demjenigen auferlegt wird, der unerlaubten Geschlechtsverkehr begeht, wenn er bereits verheiratet ist und das Verbrechen durch Zeugen oder Schwangerschaft oder Geständnis bewiesen ist.“ Sufyan fügte hinzu: „Ich habe diese Überlieferung auf diese Weise auswendig gelernt.“ `Umar fügte hinzu: „Wahrlich, der Gesandte Allahs (ﷺ) vollstreckte die Strafe des Rajam, und so taten wir es nach ihm.“