حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ امْرَأَتَيْنِ، رَمَتْ إِحْدَاهُمَا الأُخْرَى بِحَجَرٍ فَطَرَحَتْ جَنِينَهَا، فَقَضَى فِيهِ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ وَلِيدَةٍ. وَعَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى فِي الْجَنِينِ يُقْتَلُ فِي بَطْنِ أُمِّهِ بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ وَلِيدَةٍ. فَقَالَ الَّذِي قُضِيَ عَلَيْهِ كَيْفَ أَغْرَمُ مَنْ لاَ أَكَلَ، وَلاَ شَرِبَ، وَلاَ نَطَقَ، وَلاَ اسْتَهَلَّ، وَمِثْلُ ذَلِكَ بَطَلْ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّمَا هَذَا مِنْ إِخْوَانِ الْكُهَّانِ».
Überliefert von Abu Huraira: Zwei Frauen (hatten einen Streit) und eine von ihnen traf die andere mit einem Stein am Bauch und verursachte bei ihr eine Fehlgeburt. Der Prophet (ﷺ) urteilte, dass der Geschädigten entweder ein Sklave oder eine Sklavin (als Blutgeld) gegeben werden solle. Überliefert von Ibn Shihab: Sa'id bin Al-Musayyab sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass im Falle eines im Mutterleib seiner Mutter getöteten Kindes der Täter der Mutter einen Sklaven oder eine Sklavin als Entschädigung geben solle. Der Täter sagte: ‚Wie kann ich für die Tötung eines Wesens mit einer Buße belegt werden, das weder aß noch trank, weder sprach noch weinte: Ein Fall wie dieser sollte abgelehnt werden.‘ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): ‚Er ist einer der Brüder der Wahrsager.‘“