حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ شُعْبَةَ، قَالَ حَدَّثَنِي حُمَيْدُ بْنُ نَافِعٍ، عَنْ زَيْنَبَ، عَنْ أُمِّ سَلَمَةَ ـ رضى الله عنها ـ أَنَّ امْرَأَةً تُوُفِّيَ زَوْجُهَا فَاشْتَكَتْ عَيْنَهَا، فَذَكَرُوهَا لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَذَكَرُوا لَهُ الْكُحْلَ، وَأَنَّهُ يُخَافُ عَلَى عَيْنِهَا، فَقَالَ «لَقَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ تَمْكُثُ فِي بَيْتِهَا فِي شَرِّ أَحْلاَسِهَا ـ أَوْ فِي أَحْلاَسِهَا فِي شَرِّ بَيْتِهَا ـ فَإِذَا مَرَّ كَلْبٌ رَمَتْ بَعْرَةً، فَلاَ، أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Überliefert von Um Salama: Der Ehemann einer Frau starb und ihre Augen wurden entzündet und die Leute erwähnten ihre Geschichte dem Propheten. Sie fragten ihn, ob es ihr erlaubt sei, Kohl zu verwenden, da ihre Augen gefährdet seien. Er sagte: „Früher, wenn eine von euch durch einen Ehemann verwaist war, blieb sie in ihren schmutzigen Kleidern in einem schlechten, ungesunden Haus (für ein Jahr), und wenn ein Hund vorbeikam, warf sie eine Kugel Dung. Nein, (sie sollte die vorgeschriebene Wartezeit Idda einhalten) für vier Monate und zehn Tage.“

Quelle: sunnah.com

Sahih al-Bukhari 5706 · Hadithsammlung