حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ زُرَارَةَ، أَخْبَرَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، قَالَ قُلْتُ لاِبْنِ عُمَرَ رَجُلٌ قَذَفَ امْرَأَتَهُ فَقَالَ فَرَّقَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ أَخَوَىْ بَنِي الْعَجْلاَنِ، وَقَالَ «اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ». فَأَبَيَا. وَقَالَ «اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبُ». فَأَبَيَا. فَقَالَ «اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ» فَأَبَيَا فَفَرَّقَ بَيْنَهُمَا. قَالَ أَيُّوبُ فَقَالَ لِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ إِنَّ فِي الْحَدِيثِ شَيْئًا لاَ أَرَاكَ تُحَدِّثُهُ قَالَ قَالَ الرَّجُلُ مَالِي قَالَ قِيلَ لاَ مَالَ لَكَ، إِنْ كُنْتَ صَادِقًا فَقَدْ دَخَلْتَ بِهَا، وَإِنْ كُنْتَ كَاذِبًا فَهْوَ أَبْعَدُ مِنْكَ.
Überliefert von Sa'id bin Jubair: Ich fragte Ibn 'Umar: „(Was ist das Urteil, wenn) ein Mann seine Frau des illegalen Geschlechtsverkehrs beschuldigt?“ Ibn 'Umar sagte: „Der Prophet (ﷺ) trennte (durch Scheidung) das Ehepaar von Bani Al-Ajlan und sagte (zu ihnen): ‚Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch beiden bereuen?‘ Aber beide weigerten sich. Er sagte erneut: ‚Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch beiden bereuen?‘ Aber beide weigerten sich. So trennte er sie durch Scheidung.“ (Aiyub, ein Unterüberlieferer, sagte: 'Amr bin Dinar sagte zu mir: „Es gibt noch etwas anderes in diesem Hadith, das du nicht erwähnt hast. Es lautet so: Der Mann sagte: ‚Was ist mit meinem Geld (d. h. der Mahr, die ich meiner Frau gegeben habe)?‘ Es wurde gesagt: ‚Du hast kein Recht, irgendein Geld zurückzuerhalten, denn wenn du die Wahrheit gesagt hast (bezüglich der Anschuldigung), hast du auch die Ehe mit ihr vollzogen; und wenn du gelogen hast, hast du weniger Anspruch darauf, dein Geld zurückzubekommen.‘“)