وَقَالَ لِي طَلْقٌ حَدَّثَنَا زَائِدَةُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، {فِيمَا عَرَّضْتُمْ} يَقُولُ إِنِّي أُرِيدُ التَّزْوِيجَ، وَلَوَدِدْتُ أَنَّهُ تَيَسَّرَ لِي امْرَأَةٌ صَالِحَةٌ. وَقَالَ الْقَاسِمُ يَقُولُ إِنَّكِ عَلَىَّ كَرِيمَةٌ، وَإِنِّي فِيكِ لَرَاغِبٌ، وَإِنَّ اللَّهَ لَسَائِقٌ إِلَيْكِ خَيْرًا. أَوْ نَحْوَ هَذَا. وَقَالَ عَطَاءٌ يُعَرِّضُ وَلاَ يَبُوحُ يَقُولُ إِنَّ لِي حَاجَةً وَأَبْشِرِي، وَأَنْتِ بِحَمْدِ اللَّهِ نَافِقَةٌ. وَتَقُولُ هِيَ قَدْ أَسْمَعُ مَا تَقُولُ. وَلاَ تَعِدُ شَيْئًا وَلاَ يُوَاعِدُ وَلِيُّهَا بِغَيْرِ عِلْمِهَا، وَإِنْ وَاعَدَتْ رَجُلاً فِي عِدَّتِهَا ثُمَّ نَكَحَهَا بَعْدُ لَمْ يُفَرَّقْ بَيْنَهُمَا. وَقَالَ الْحَسَنُ {لاَ تُوَاعِدُوهُنَّ سِرًّا} الزِّنَا. وَيُذْكَرُ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ {الْكِتَابُ أَجَلَهُ} تَنْقَضِي الْعِدَّةُ.
Ibn `Abbas sagte: „Die Andeutung seiner Absicht zu heiraten erfolgt durch die Aussage (zur Witwe) zum Beispiel: ‚Ich möchte heiraten, und ich wünsche, dass Allah mir eine rechtschaffene Frau verfügbar macht.‘“ Al-Qasim sagte: Man kann zur Witwe sagen: ‚Ich hege allen Respekt für dich, und ich bin an dir interessiert; Allah wird dir viel Gutes bringen‘ oder etwas Ähnliches. 'Ata sagte: Man sollte seine Absicht andeuten und sie nicht offen erklären. Man kann sagen: ‚Ich habe ein Anliegen. Frohe Botschaft. Lob sei Allah; du bist geeignet, wieder zu heiraten.‘ Sie (die Witwe) kann erwidern: ‚Ich höre, was du sagst‘, aber sie sollte kein Versprechen geben. Ihr Vormund sollte kein Versprechen (jemandem gegenüber, sie mit ihm zu verheiraten) ohne ihr Wissen geben. Aber wenn sie, während sie sich noch in der Iddat-Periode befindet, jemandem ein Eheversprechen gibt und er sie schließlich heiratet, sind sie nicht durch Scheidung zu trennen (d. h. die Ehe ist gültig).