وَقَالَ لَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَنْبَلٍ حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ سُفْيَانَ، حَدَّثَنِي حَبِيبٌ، عَنْ سَعِيدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، حَرُمَ مِنَ النَّسَبِ سَبْعٌ، وَمِنَ الصِّهْرِ سَبْعٌ. ثُمَّ قَرَأَ {حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ أُمَّهَاتُكُمْ} الآيَةَ. وَجَمَعَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ جَعْفَرٍ بَيْنَ ابْنَةِ عَلِيٍّ وَامْرَأَةِ عَلِيٍّ. وَقَالَ ابْنُ سِيرِينَ لاَ بَأْسَ بِهِ. وَكَرِهَهُ الْحَسَنُ مَرَّةً ثُمَّ قَالَ لاَ بَأْسَ بِهِ. وَجَمَعَ الْحَسَنُ بْنُ الْحَسَنِ بْنِ عَلِيٍّ بَيْنَ ابْنَتَىْ عَمٍّ فِي لَيْلَةٍ، وَكَرِهَهُ جَابِرُ بْنُ زَيْدٍ لِلْقَطِيعَةِ، وَلَيْسَ فِيهِ تَحْرِيمٌ لِقَوْلِهِ تَعَالَى {وَأُحِلَّ لَكُمْ مَا وَرَاءَ ذَلِكُمْ} وَقَالَ عِكْرِمَةُ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ إِذَا زَنَى بِأُخْتِ امْرَأَتِهِ لَمْ تَحْرُمْ عَلَيْهِ امْرَأَتُهُ. وَيُرْوَى عَنْ يَحْيَى الْكِنْدِيِّ عَنِ الشَّعْبِيِّ وَأَبِي جَعْفَرٍ، فِيمَنْ يَلْعَبُ بِالصَّبِيِّ إِنْ أَدْخَلَهُ فِيهِ، فَلاَ يَتَزَوَّجَنَّ أُمَّهُ، وَيَحْيَى هَذَا غَيْرُ مَعْرُوفٍ، لَمْ يُتَابَعْ عَلَيْهِ. وَقَالَ عِكْرِمَةُ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ إِذَا زَنَى بِهَا لَمْ تَحْرُمْ عَلَيْهِ امْرَأَتُهُ. وَيُذْكَرُ عَنْ أَبِي نَصْرٍ أَنَّ ابْنَ عَبَّاسٍ حَرَّمَهُ. وَأَبُو نَصْرٍ هَذَا لَمْ يُعْرَفْ بِسَمَاعِهِ مِنِ ابْنِ عَبَّاسٍ. وَيُرْوَى عَنْ عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْنٍ وَجَابِرِ بْنِ زَيْدٍ وَالْحَسَنِ وَبَعْضِ أَهْلِ الْعِرَاقِ تَحْرُمُ عَلَيْهِ. وَقَالَ أَبُو هُرَيْرَةَ لاَ تَحْرُمُ حَتَّى يُلْزِقَ بِالأَرْضِ يَعْنِي يُجَامِعَ. وَجَوَّزَهُ ابْنُ الْمُسَيَّبِ وَعُرْوَةُ وَالزُّهْرِيُّ. وَقَالَ الزُّهْرِيُّ قَالَ عَلِيٌّ لاَ تَحْرُمُ. وَهَذَا مُرْسَلٌ.

Ibn 'Abbas sagte ferner: „Sieben Arten von Ehen sind aufgrund von Blutsverwandtschaft verboten, und sieben aufgrund von Heiratsbeziehungen.“ Dann rezitierte Ibn 'Abbas den Vers: „Verboten für euch (zur Heirat) sind eure Mütter...“ (4:23). 'Abdullah bin Ja'far heiratete die Tochter und die Frau von 'Ali zur gleichen Zeit (sie waren Stieftochter und Mutter). Ibn Sirin sagte: „Darin liegt kein Schaden.“ Aber Al-Hasan Al-Basri missbilligte es zunächst, sagte dann aber, dass darin kein Schaden liege. Al-Hasan bin Al-Hasan bin 'Ali heiratete zwei seiner Cousinen in einer Nacht. Ja'far bin Zaid missbilligte dies, weil es Hass (zwischen den beiden Cousinen) hervorrufen würde, aber es ist nicht verboten, wie Allah sagte: „Erlaubt für euch sind alle anderen [außer denen (genannten)].“ (4:24). Ibn 'Abbas sagte: „Wenn jemand illegalen Geschlechtsverkehr mit der Schwester seiner Frau begeht, wird seine Frau ihm nicht verboten.“ Und Abu Ja'far überlieferte: „Wenn eine Person Homosexualität mit einem Jungen begeht, dann ist die Mutter dieses Jungen ihm verboten zu heiraten.“ Überliefert von Ibn 'Abbas: „Wenn jemand illegalen Geschlechtsverkehr mit seiner Schwiegermutter begeht, dann wird seine Ehebeziehung zu seiner Frau nicht verboten.“ Abu Nasr berichtete, dass Ibn 'Abbas im obigen Fall seine Ehebeziehung zu seiner Frau als verboten ansah, aber Abu Nasr ist nicht dafür bekannt, Hadith von Ibn 'Abbas zu hören. Imran bin Hussain, Jabir b. Zaid, Al-Hasan und einige andere Iraker sollen geurteilt haben, dass seine Ehebeziehungen zu seiner Frau verboten wären. Im obigen Fall sagte Abu Hurairah: „Die Ehebeziehung zu seiner Frau wird nur dann verboten, wenn man Geschlechtsverkehr (mit ihrer Mutter) hatte.“ Ibn Al-Musaiyab, 'Urwa und Az-Zuhri erlauben einer solchen Person, seine Frau zu behalten. 'Ali sagte: „Seine Ehebeziehungen zu seiner Frau werden nicht verboten.“

Quelle: sunnah.com