حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ أَبِي بَكْرٍ، حَدَّثَنَا فُضَيْلُ بْنُ سُلَيْمَانَ، حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ عُقْبَةَ، أَخْبَرَنِي كُرَيْبٌ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ يَطَوَّفُ الرَّجُلُ بِالْبَيْتِ مَا كَانَ حَلاَلاً حَتَّى يُهِلَّ بِالْحَجِّ، فَإِذَا رَكِبَ إِلَى عَرَفَةَ فَمَنْ تَيَسَّرَ لَهُ هَدِيَّةٌ مِنَ الإِبِلِ أَوِ الْبَقَرِ أَوِ الْغَنَمِ، مَا تَيَسَّرَ لَهُ مِنْ ذَلِكَ أَىَّ ذَلِكَ شَاءَ، غَيْرَ إِنْ لَمْ يَتَيَسَّرْ لَهُ فَعَلَيْهِ ثَلاَثَةُ أَيَّامٍ فِي الْحَجِّ، وَذَلِكَ قَبْلَ يَوْمِ عَرَفَةَ، فَإِنْ كَانَ آخِرُ يَوْمٍ مِنَ الأَيَّامِ الثَّلاَثَةِ يَوْمَ عَرَفَةَ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْهِ، ثُمَّ لِيَنْطَلِقْ حَتَّى يَقِفَ بِعَرَفَاتٍ مِنْ صَلاَةِ الْعَصْرِ إِلَى أَنْ يَكُونَ الظَّلاَمُ، ثُمَّ لِيَدْفَعُوا مِنْ عَرَفَاتٍ إِذَا أَفَاضُوا مِنْهَا حَتَّى يَبْلُغُوا جَمْعًا الَّذِي يُتَبَرَّرُ فِيهِ، ثُمَّ لِيَذْكُرُوا اللَّهَ كَثِيرًا، أَوْ أَكْثِرُوا التَّكْبِيرَ وَالتَّهْلِيلَ قَبْلَ أَنْ تُصْبِحُوا ثُمَّ أَفِيضُوا، فَإِنَّ النَّاسَ كَانُوا يُفِيضُونَ، وَقَالَ اللَّهُ تَعَالَى {ثُمَّ أَفِيضُوا مِنْ حَيْثُ أَفَاضَ النَّاسُ وَاسْتَغْفِرُوا اللَّهَ إِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَحِيمٌ} حَتَّى تَرْمُوا الْجَمْرَةَ.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Ein Mann, der die Pilgerfahrt (Haddsch) (von Mekka aus) verrichten will, kann die Tawaf um die Ka'ba vollziehen, solange er sich nicht im Zustand des Ihram befindet, bis er den Ihram für die Pilgerfahrt (Haddsch) annimmt. Wenn er dann reitet und nach 'Arafat weiterzieht, sollte er ein Hadi (d. h. ein Opfertier) nehmen, sei es ein Kamel oder eine Kuh oder ein Schaf, je nachdem, was er sich leisten kann; wenn er es sich aber nicht leisten kann, sollte er drei Tage während der Pilgerfahrt (Haddsch) vor dem Tag von 'Arafat fasten; wenn aber der dritte Tag seines Fastens auf den Tag von 'Arafat fällt (d. h. den 9. Dhul-Hijja), dann ist es keine Sünde für ihn (an ihm zu fasten). Dann sollte er nach 'Arafat weiterziehen und dort von der Zeit des 'Asr-Gebets an bleiben, bis die Dunkelheit hereinbricht. Dann sollten die Pilger von 'Arafat fortziehen, und wenn sie von dort fortgezogen sind, erreichen sie Jam' (d. h. Al-Muzdalifa), wo sie Allah bitten, ihnen zu helfen, rechtschaffen und pflichtbewusst gegenüber Ihm zu sein, und dort gedenken sie Allahs in großem Maße oder sprechen Takbir (d. h. Allah ist größer) und Tahlil (d. h. niemand hat das Recht, angebetet zu werden außer Allah) wiederholt, bevor die Morgendämmerung anbricht. Dann, nachdem ihr das Morgengebet (Fajr) verrichtet habt, sollt ihr weiterziehen (nach Mina), denn die Menschen pflegten dies zu tun, und Allah sagte: „Dann zieht fort von dort, woher all die Menschen fortziehen. Und bittet um Allahs Vergebung. Wahrlich! Allah ist Allvergebend, Barmherzig.“ (2.199) Dann sollt ihr so weitermachen, bis ihr Kieselsteine über die Jamra werft.