حَدَّثَنَا قَبِيصَةُ بْنُ عُقْبَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعَتَيْنِ عَنِ اللِّمَاسِ وَالنِّبَاذِ، وَأَنْ يَشْتَمِلَ الصَّمَّاءَ، وَأَنْ يَحْتَبِيَ الرَّجُلُ فِي ثَوْبٍ وَاحِدٍ.
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) verbot zwei Arten von Verkäufen, nämlich Al-Limais und An-Nibadh (Ersteres ist eine Art von Verkauf, bei dem der Handel abgeschlossen ist, wenn der Käufer einen Gegenstand berührt, ohne ihn zu sehen oder ordnungsgemäß zu prüfen, und Letzteres ist eine Art von Verkauf, bei dem der Handel abgeschlossen ist, wenn der Verkäufer einen Gegenstand in Richtung des Käufers wirft, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, ihn zu sehen, zu berühren oder zu prüfen) und (der Prophet (ﷺ) verbot) auch Ishtimal-As-Samma' und Al-Ihtiba' in einem einzigen Gewand.