حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ يُونُسَ، حَدَّثَنَا زُهَيْرٌ، حَدَّثَنَا مُطَرِّفٌ، أَنَّ عَامِرًا، حَدَّثَهُمْ عَنْ أَبِي جُحَيْفَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ قُلْتُ لِعَلِيٍّ ـ رضى الله عنه هَلْ عِنْدَكُمْ شَىْءٌ مِنَ الْوَحْىِ إِلاَّ مَا فِي كِتَابِ اللَّهِ قَالَ وَالَّذِي فَلَقَ الْحَبَّةَ وَبَرَأَ النَّسَمَةَ مَا أَعْلَمُهُ إِلاَّ فَهْمًا يُعْطِيهِ اللَّهُ رَجُلاً فِي الْقُرْآنِ، وَمَا فِي هَذِهِ الصَّحِيفَةِ. قُلْتُ وَمَا فِي الصَّحِيفَةِ قَالَ الْعَقْلُ وَفَكَاكُ الأَسِيرِ، وَأَنْ لاَ يُقْتَلَ مُسْلِمٌ بِكَافِرٍ.
Überliefert von Abu Juhaifa: Ich fragte 'Ali: „Verfügst du über Kenntnis einer göttlichen Offenbarung außer dem, was in Allahs Buch steht?“ 'Ali antwortete: „Nein, bei Dem, Der das Korn spaltet und die Seele erschafft. Ich glaube nicht, dass wir solches Wissen haben, doch wir haben die Fähigkeit des Verstehens, die Allah einem Menschen verleihen kann, so dass er den Qur'an versteht, und wir haben auch das, was auf diesem Papier geschrieben steht.“ Ich fragte: „Was steht auf diesem Papier?“ Er antwortete: „(Die Regelungen des) Blutgeldes, die Freilassung von Gefangenen und das Urteil, dass kein Muslim für die Tötung eines Ungläubigen getötet werden soll.“