حَدَّثَنَا أَبُو الْيَمَانِ، أَخْبَرَنَا شُعَيْبٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، قَالَ كَانَ عُرْوَةُ بْنُ الزُّبَيْرِ يُحَدِّثُ أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها – {وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ} قَالَتْ هِيَ الْيَتِيمَةُ فِي حَجْرِ وَلِيِّهَا، فَيَرْغَبُ فِي جَمَالِهَا وَمَالِهَا، وَيُرِيدُ أَنْ يَتَزَوَّجَهَا بِأَدْنَى مِنْ سُنَّةِ نِسَائِهَا، فَنُهُوا عَنْ نِكَاحِهِنَّ، إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهُنَّ فِي إِكْمَالِ الصَّدَاقِ، وَأُمِرُوا بِنِكَاحِ مَنْ سِوَاهُنَّ مِنَ النِّسَاءِ قَالَتْ عَائِشَةُ ثُمَّ اسْتَفْتَى النَّاسُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَعْدُ فَأَنْزَلَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ {وَيَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِيهِنَّ} قَالَتْ فَبَيَّنَ اللَّهُ فِي هَذِهِ أَنَّ الْيَتِيمَةَ إِذَا كَانَتْ ذَاتَ جَمَالٍ وَمَالٍ رَغِبُوا فِي نِكَاحِهَا، وَلَمْ يُلْحِقُوهَا بِسُنَّتِهَا بِإِكْمَالِ الصَّدَاقِ، فَإِذَا كَانَتْ مَرْغُوبَةً عَنْهَا فِي قِلَّةِ الْمَالِ وَالْجَمَالِ تَرَكُوهَا وَالْتَمَسُوا غَيْرَهَا مِنَ النِّسَاءِ، قَالَ فَكَمَا يَتْرُكُونَهَا حِينَ يَرْغَبُونَ عَنْهَا فَلَيْسَ لَهُمْ أَنْ يَنْكِحُوهَا إِذَا رَغِبُوا فِيهَا إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهَا الأَوْفَى مِنَ الصَّدَاقِ وَيُعْطُوهَا حَقَّهَا.
Überliefert von Az-Zuhri: 'Urwa bin Az-Zubair sagte, dass er 'Aisha nach der Bedeutung des koranischen Verses fragte: "Und wenn ihr fürchtet, dass ihr den Waisenmädchen nicht gerecht handeln könnt, dann heiratet (andere) Frauen eurer Wahl." (4,2-3) 'Aisha sagte: "Es handelt sich um ein weibliches Waisenkind unter der Vormundschaft ihres Vormunds, der sich ihr wegen ihrer Schönheit und ihres Reichtums zugeneigt fühlt und sie mit einer geringeren Brautgabe (Mahr) heiraten möchte, als Frauen ihres Standes gegeben wird. So wurden sie (d. h. die Vormünder) verboten, die Waisen zu heiraten, es sei denn, sie zahlten ihnen eine vollständige, angemessene Brautgabe (Mahr); andernfalls wurden sie angewiesen, andere Frauen an ihrer Stelle zu heiraten. Später fragten die Menschen den Gesandten Allahs (ﷺ) danach. Da offenbarte Allah den folgenden Vers: "Sie fragen dich um Weisung (O Muhammad!) bezüglich der Frauen. Sprich: Allah weist euch bezüglich ihrer an..." (4,127) Und in diesem Vers wies Allah darauf hin, dass, wenn das Waisenmädchen schön und wohlhabend war, ihr Vormund den Wunsch hätte, sie zu heiraten, ohne ihr eine angemessene Brautgabe (Mahr) zu geben, die ihren Gleichgestellten zusteht; wenn sie jedoch wegen mangelnder Schönheit oder Reichtums unerwünscht war, würde er sie nicht heiraten, sondern danach streben, eine andere Frau an ihrer Stelle zu heiraten. Da er sie also nicht heiratete, als er keine Zuneigung zu ihr hatte, hatte er nicht das Recht, sie zu heiraten, als er Interesse an ihr hatte, es sei denn, er behandelte sie gerecht, indem er ihr eine vollständige Brautgabe (Mahr) gab und alle ihre Rechte sicherte.