حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ، عَنْ وَرْقَاءَ، عَنِ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ كَانَ الْمَالُ لِلْوَلَدِ، وَكَانَتِ الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ، فَنَسَخَ اللَّهُ مِنْ ذَلِكَ مَا أَحَبَّ، فَجَعَلَ لِلذَّكَرِ مِثْلَ حَظِّ الأُنْثَيَيْنِ، وَجَعَلَ لِلأَبَوَيْنِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسَ، وَجَعَلَ لِلْمَرْأَةِ الثُّمُنَ وَالرُّبْعَ، وَلِلزَّوْجِ الشَّطْرَ وَالرُّبُعَ.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Der Brauch (in alten Zeiten) war, dass das Vermögen des Verstorbenen von seinen Nachkommen geerbt wurde; was die Eltern (des Verstorbenen) betraf, so erbten sie durch das Testament des Verstorbenen. Dann hob Allah von diesem Brauch auf, was Er wollte, und legte für den Mann das Doppelte dessen fest, was die Frau erbt, und für jeden Elternteil ein Sechstel (des gesamten Nachlasses) und für die Ehefrau ein Achtel oder ein Viertel und für den Ehemann die Hälfte oder ein Viertel.