حَدَّثَنَا قَبِيصَةُ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، قَالَ ذَكَرْتُهُ لِطَاوُسٍ فَقَالَ يُزْرِعُ، قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ إِنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم لَمْ يَنْهَ عَنْهُ وَلَكِنْ قَالَ «أَنْ يَمْنَحَ أَحَدُكُمْ أَخَاهُ خَيْرٌ لَهُ مِنْ أَنْ يَأْخُذَ شَيْئًا مَعْلُومًا».
Überliefert von 'Amr: Als ich es (d. h. die Überlieferung von Rafi' bin Khadij: Nr. 532) Tawus erwähnte, sagte er: „Es ist erlaubt, das Land zur Bebauung zu verpachten, denn Ibn 'Abbas sagte: ‚Der Prophet (ﷺ) hat das nicht verboten, sondern sagte: Man sollte das Land lieber seinem Bruder kostenlos geben, als einen bestimmten Betrag dafür zu verlangen.‘“