حَدَّثَنِي إِسْحَاقُ، حَدَّثَنَا ابْنُ نُمَيْرٍ، أَخْبَرَنَا هِشَامٌ، وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدٌ، قَالَ سَمِعْتُ عُثْمَانَ بْنَ فَرْقَدٍ، قَالَ سَمِعْتُ هِشَامَ بْنَ عُرْوَةَ، يُحَدِّثُ عَنْ أَبِيهِ، أَنَّهُ سَمِعَ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ تَقُولُ {وَمَنْ كَانَ غَنِيًّا فَلْيَسْتَعْفِفْ وَمَنْ كَانَ فَقِيرًا فَلْيَأْكُلْ بِالْمَعْرُوفِ} أُنْزِلَتْ فِي وَالِي الْيَتِيمِ الَّذِي يُقِيمُ عَلَيْهِ، وَيُصْلِحُ فِي مَالِهِ، إِنْ كَانَ فَقِيرًا أَكَلَ مِنْهُ بِالْمَعْرُوفِ.
Überliefert von Hisham bin 'Urwa von seinem Vater: der hörte, wie 'Aisha sagte: „Der heilige Vers: ‚Wer unter den Vormündern reich ist, soll keinen Lohn (vom Vermögen der Waisen) nehmen; ist er aber arm, so soll er sich nehmen, was billig und angemessen ist (entsprechend seiner Arbeit)‘ (4,6) wurde bezüglich des Vormunds der Waisen offenbart, der sich um sie kümmert und ihre finanziellen Angelegenheiten in günstiger Weise verwaltet; wenn der Vormund arm ist, darf er sich davon nehmen, was billig und angemessen ist (entsprechend seiner Arbeit).“